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Ermittlung psychische Belastungen am Arbeitsplatz in Städten und Gemeinden?

KomNet Dialog 44292

Stand: 26.10.2026

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Gefährdungsbeurteilung > Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung

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Frage:

Ermittlung psychische Belastungen am Arbeitsplatz in Städten und Gemeinden?

Antwort:

Uns sind keine speziellen Tools für die Ermittlung von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz in Städten und Gemeinden bekannt.


Wie auf der Seite www.arbeitsschutz.nrw.de nachzulesen ist, lassen sich anhand von Analyseworkshops, Beobachtungsinterviews oder Mitarbeiterbefragungen die Gefährdungen durch psychische Belastungen im Betrieb ermitteln. 


Jede Methode hat dabei ihre Vor- und Nachteile. Beispielweise bieten sich Mitarbeiterbefragungen dort an, wo die Anonymität gewährleistet werden kann, wie bspw. in größeren Betrieben oder Betriebseinheiten. Workshops eignen sich besonders für kleinere Betriebe oder Einheiten, in denen offen über Probleme gesprochen werden kann. Beobachtungsmethoden ermöglichen eine objektive Betrachtung der jeweiligen Arbeitssituation, ohne Beeinflussung durch die persönliche Betroffenheit der Beschäftigten. 


Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, welche Methode angemessen und umsetzbar ist. Mögliche Instrumente zur Ermittlung:

  • Das Online-Tool GB-Psych Kompass hilft Betrieben bei der Suche und Auswahl passender Erhebungsinstrumente, um Gefährdungen durch psychische Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln zu können.
  • Die moderierte Gruppendiskussion ist eine strukturierte Methode, bei der eine Moderatorin bzw. ein Moderator anhand von Leitfragen mit den Beschäftigten mögliche arbeitsbedingte Gefährdungen durch psychische Belastungen diskutiert. Gemeinsam werden dann Maßnahmen entwickelt und dokumentiert, um die Arbeitssituation zu verbessern.


Umfangreiche Informationen zu dieser Thematik finden sich auf der Seite "Miteinander und systematisch für gute Arbeitsgestaltung bei psychischer Belastung" der GDA Psyche.

Insbesondere möchten wir hier die Broschüre "Arbeitsschutz in der Praxis - Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung - Empfehlungen zur Umsetzung in der betrieblichen Praxis" hervorheben. In Kapitel 3.3 "Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen durch psychische Belastung" ist dort nachzulesen:

"Ziel der Ermittlung ist die systematische Identifizierung von möglichen Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit und deren Entstehungsbedingungen. Die ermittelten Gefährdungen sind mit dem Ziel zu beurteilen, ob bereits getroffene Maßnahmen zur Gefährdungsvermeidung ausreichend sind oder ob weitere Maßnahmen erforderlich sind. Hierbei sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen (vgl. § 4 ArbSchG, Ziffer 3). Grundsätzlich muss die Beurteilung sachlich begründet und die Vorgehensweise nachvollziehbar sein.


Bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung sind dafür die Arbeitsinhalte/-aufgaben, die Arbeitsorganisation, die Arbeitszeitgestaltung, die sozialen Beziehungen bei der Arbeit, die Arbeitsumgebungsbedingungen sowie Gestaltung und Verwendung von Arbeitsmitteln zu betrachten


Einen Überblick über mögliche Gefährdungen durch psychische Belastung gibt Kapitel 2 dieser Empfehlungen. Welche dieser Gefährdungen bei der Gefährdungsbeurteilung konkret in Betracht zu ziehen sind, ist mit Blick auf die spezifischen Anforderungen und Ausführungsbedingungen der betrachteten Tätigkeit zu entscheiden. 


Für die Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen durch psychische Belastung können Mitarbeiterbefragungen, Beobachtungsinterviews und Workshops zweckdienlich sein. Welche Vorgehensweise oder Kombination im konkreten Fall zu wählen ist, kann sinnvoll nur unter Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten, Erfahrungen und Kompetenzen im Betrieb sowie im Ergebnis der Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen der Vorgehensweisen entschieden werden (siehe Anhang, Kap. 4.3). 


Grundsätzlich empfehlenswert ist es, Führungskräfte und Beschäftigte in die Ermittlung und Beurteilung einzubinden und den Prozess gestaltungsorientiert auszurichten. Im Mittelpunkt der Beurteilung sollte die Frage stehen, welche Maßnahmen bereits umgesetzt wurden und welche ggf. weitergehend umgesetzt werden müssen, um die mit der Arbeit verbundene Gefährdung so weit wie möglich zu reduzieren."