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Ist die DGUV Empfehlung „Arbeiten mit Absturzgefahr" eine Eignungsuntersuchung?
KomNet Dialog 44288
Stand: 28.09.2026
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gesundheitsschutz > Eignungsuntersuchungen
Frage:
Ist die G 41 eine Eignungsuntersuchung?
Antwort:
Ja, die ehemalige G 41 (jetzt: DGUV Empfehlung „Arbeiten mit Absturzgefahr") ist eine Eignungsuntersuchung.
Die DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen sind im August 2022 durch DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen ersetzt worden.
Die Liste der DGUV Empfehlungen und die Zuordnung der DGUV Empfehlungen zu den abgelösten DGUV Grundsätzen finden Sie auf der Seite der DGUV.
In der Gegenüberstellung ist zu erkennen, dass die DGUV Empfehlung „Arbeiten mit Absturzgefahr" dem bisherigen DGUV Grundsatz „Arbeiten mit Absturzgefahr" (G 41) zugeordnet sind.
Weitere Informationen in Bezug auf die DGUV Empfehlungen können Sie der Fachzeitschrift DGUV Forum, Ausgabe 4 | 2022, unter „Neues Standardwerk für Arbeitsmedizin" entnehmen.
Dort ist u. a. unter der Überschrift „Gliederung der Publikation" Folgendes nachzulesen:
„Der erste Teil der „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ ist umfangreicher und behandelt Fragen der arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Der zweite Teil der DGUV Empfehlungen zielt beim Vorliegen von entsprechenden Rechtsgrundlagen auf Eignungsbeurteilungen ab. Hierzu gehören die DGUV Empfehlungen „Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre“,
„Arbeiten mit Absturzgefahr“ sowie „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“. Die DGUV Empfehlung „Atemschutzgeräte“ erscheint in unterschiedlicher Ausrichtung sowohl im ersten als auch im zweiten Teil des Buches.
Die DGUV Empfehlung „Überdruck“ wurde in eine DGUV Empfehlung „Taucherarbeiten“ (erster Teil) und eine auf der Verordnung über Arbeiten in Druckluft (DruckLV) basierenden Empfehlung „Überdruck (Arbeiten in Druckluft und Taucherarbeiten)“ (zweiter Teil) überarbeitet.
Neu entwickelt wurde die DGUV Empfehlung „Natürliche optische Strahlung (Sonnenstrahlung)“, die sich im ersten Teil wiederfindet. Entfallen ist der bisherige DGUV Grundsatz G 22 „Säureschäden der Zähne“.
Alle Empfehlungen enthalten ein Diagramm, das die Abläufe bei der Durchführung von arbeitsmedizinischer Vorsorge beziehungsweise im Einzelfall auch von Eignungsbeurteilungen darstellt."