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KomNet-Wissensdatenbank

Welches Datum erhält hierbei die Konformitätserklärung und das Anlagentypenschild?

KomNet Dialog 44282

Stand: 09.09.2026

Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Konformitätserklärung, Einbauerklärung

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Frage:

Unsere Anlagen werden bei uns in Baugruppen gefertigt, zum Kunden transportiert und erst dort komplett aufgebaut und in Betrieb genommen. Aktuelles Beispiel: Baugruppen sind im Dezember 2026´ beim Kunden. Aufbau und Inbetriebnahme findet erst im Februar 2027´statt. Welches Datum erhält hierbei die Konformitätserklärung und das Anlagentypenschild?

Antwort:

Entscheidend ist das Datum des Inverkehrbringens des fertigen Produkts (in aller Regel die Endabnahme der Gesamtanlage beim Kunden). Das Baujahr der Baugruppen ist unerheblich. In diesem Fall ist das der Februar 2027 oder noch später. Die Inbetriebnahme ist nicht gleichbedeutend mit dem Inverkehrbringen.