KomNet-Wissensdatenbank
Ist für den Betrieb eines druckfestgekapselten Elektromotors ( z.B. 3 Phasen, 500 Volt, Ex-de II C T4 ) zwingend ein Atex-zertifizierter Motorschutzschalter notwendig?
KomNet Dialog 44264
Stand: 05.05.2026
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Sicherheitstechnische Anforderungen, Sicherheitseinrichtungen
Frage:
Ist für den Betrieb eines druckfestgekapselten Elektromotors ( z.B. 3 Phasen, 500 Volt, Ex-de II C T4 ) zwingend ein Atex-zertifizierter Motorschutzschalter notwendig?
Antwort:
Für den Betrieb eines druckfest gekapselten Elektromotors (Zündschutzart „d“ nach DIN EN IEC 60079-1) in Kombination mit der Zündschutzart Erhöhte Sicherheit „e“ für den Anschlusskasten (nach DIN EN IEC 60079-7) ist die Auswahl des Motorschutzschalters entscheidend für die Einhaltung der primären Explosionsschutzmaßnahmen.
Rechtliche und Normative Grundlagen
Die Notwendigkeit einer ATEX-Zertifizierung (Konformitätsbewertung nach Richtlinie 2014/34/EU) für das Schutzorgan ergibt sich aus der Funktion als Sicherheitseinrichtung im Sinne des Artikels 1 Absatz (1) b) der Richtlinie 2014/34/EU.
Gemäß § 2 Absatz (10) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist ein sicherer Betrieb von Arbeitsmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen zu gewährleisten. Die technische Umsetzung wird durch die TRGS 723 und die einschlägigen Errichtervorgaben der DIN EN 60079-14 (VDE 0165-1) konkretisiert.
Differenzierung nach Schutzfunktion
Ob ein Motorschutzschalter zwingend ATEX-zertifiziert sein muss, hängt davon ab, ob er als direkte Maßnahme zur Vermeidung einer Zündquelle fungiert:
1. Überlastschutz als Zündschutzmaßnahme
Bei Motoren der Zündschutzart „d“ (druckfeste Kapselung) ist das Gehäuse so konstruiert, dass eine Explosion im Inneren nicht auf die umgebende Atmosphäre übertragen wird. Dennoch muss die Oberflächentemperatur (hier T4 = 135°C) unter allen Betriebsbedingungen, auch im Fehlerfall (z. B. Blockierung des Läufers), eingehalten werden.
- Zertifizierungspflicht: Wenn die Baumusterprüfbescheinigung des Motors vorschreibt, dass zur Einhaltung der Temperaturklasse ein bestimmtes Schutzorgan (z. B. mit IA/IN-Verhältnis und tE-Zeit-Überwachung) notwendig ist, muss dieses Schutzorgan gemäß Richtlinie 2014/34/EU zertifiziert sein (häufig erkennbar an der Kennzeichnung II (2) G).
- PTC-Fühler: Werden Kaltleiter (PTC) zur Temperaturüberwachung eingesetzt, muss das zugehörige Auslösegerät zwingend baumustergeprüft sein, da es direkt die Einhaltung der Oberflächentemperatur sicherstellt.
2. Aufstellungsort des Schutzschalters
Innerhalb der Ex-Zone: Hier muss der Motorschutzschalter selbst in einer entsprechenden Zündschutzart ausgeführt sein (z. B. in einem druckfesten Gehäuse) und eine ATEX-Zertifizierung für die jeweilige Zone besitzen.
- Außerhalb der Ex-Zone (Schaltschrank): Hier muss das Gerät keine Ex-Zulassung für den Aufstellungsort haben, jedoch eine Zulassung als Sicherheitseinrichtung, um den Motor im Ex-Bereich sicher zu überwachen.
Für den Betrieb eines druckfest gekapselten Elektromotors (Zündschutzart „d“ nach DIN EN IEC 60079-1) in Kombination mit der Zündschutzart Erhöhte Sicherheit „e“ für den Anschlusskasten (nach DIN EN IEC 60079-7) ist die Auswahl des Motorschutzschalters entscheidend für die Einhaltung der primären Explosionsschutzmaßnahmen.
Rechtliche und Normative Grundlagen
Die Notwendigkeit einer ATEX-Zertifizierung (Konformitätsbewertung nach Richtlinie 2014/34/EU) für das Schutzorgan ergibt sich aus der Funktion als Sicherheitseinrichtung im Sinne des Artikels 1 Absatz (1) b) der Richtlinie 2014/34/EU.
Gemäß § 2 Absatz (10) BetrSichV ist ein sicherer Betrieb von Arbeitsmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen zu gewährleisten. Die technische Umsetzung wird durch die TRGS 723 und die einschlägigen Errichtervorgaben der DIN EN 60079-14 (VDE 0165-1) konkretisiert.
Differenzierung nach Schutzfunktion
Ob ein Motorschutzschalter zwingend ATEX-zertifiziert sein muss, hängt davon ab, ob er als direkte Maßnahme zur Vermeidung einer Zündquelle fungiert:
1. Überlastschutz als Zündschutzmaßnahme
Bei Motoren der Zündschutzart „d“ (druckfeste Kapselung) ist das Gehäuse so konstruiert, dass eine Explosion im Inneren nicht auf die umgebende Atmosphäre übertragen wird. Dennoch muss die Oberflächentemperatur (hier T4 = 135°C) unter allen Betriebsbedingungen, auch im Fehlerfall (z. B. Blockierung des Läufers), eingehalten werden.
- Zertifizierungspflicht: Wenn die Baumusterprüfbescheinigung des Motors vorschreibt, dass zur Einhaltung der Temperaturklasse ein bestimmtes Schutzorgan (z. B. mit IA/IN-Verhältnis und tE-Zeit-Überwachung) notwendig ist, muss dieses Schutzorgan gemäß Richtlinie 2014/34/EU zertifiziert sein (häufig erkennbar an der Kennzeichnung II (2) G).
- PTC-Fühler: Werden Kaltleiter (PTC) zur Temperaturüberwachung eingesetzt, muss das zugehörige Auslösegerät zwingend baumustergeprüft sein, da es direkt die Einhaltung der Oberflächentemperatur sicherstellt.
2. Aufstellungsort des Schutzschalters
- Innerhalb der Ex-Zone: Hier muss der Motorschutzschalter selbst in einer entsprechenden Zündschutzart ausgeführt sein (z. B. in einem druckfesten Gehäuse) und eine ATEX-Zertifizierung für die jeweilige Zone besitzen.
- Außerhalb der Ex-Zone (Schaltschrank): Hier muss das Gerät keine Ex-Zulassung für den Aufstellungsort haben, jedoch eine Zulassung als Sicherheitseinrichtung, um den Motor im Ex-Bereich sicher zu überwachen.