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Müssen Beschäftigte die Mitgängerflurförderzeugs ohne Fahrerstand führen, schriftlich beauftragt werden?

KomNet Dialog 44246

Stand: 24.03.2026

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Sichere Benutzung der Arbeitsmittel

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Frage:

Wir haben vor kurzem mehrere Mitarbeiter über einen externen Dienstleister für den Einsatz eines Mitgängerflurförderzeugs ohne Fahrerstand (weniger als 6 km/h) schulen/qualifizieren lassen. Müssen diese Mitarbeiter auch schriftlich beauftragt werden? Gibt es hierfür eine gesetzliche Grundlage?

Antwort:

Ja, die Beschäftigten müssen beauftragt werden.


Bei einem Mitgänger Flurfahrzeug handelt es sich um ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Nach § 12 Absatz 3 gilt:

"Ist die Verwendung von Arbeitsmitteln mit besonderen Gefährdungen verbunden, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass diese nur von hierzu beauftragten Beschäftigten verwendet werden."


Konkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), hier insbesondere die TRBS 1116 Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln.

In Abschnitt 3.2 Absatz 5 ist u. a. nachzulesen:

„Zu den Arbeitsmitteln, für deren Verwendung eine Beauftragung nach § 12 Absatz 3 BetrSichV erforderlich ist, zählen beispielsweise

1. Flurförderzeuge mit Fahrersitz,

2. Flurförderzeuge mit Fahrerstand,

3. Flurförderzeuge, die durch Mitgänger geführt werden,

[…]“


Der Abschnitt 3.7 befasst sich mit der Beauftragung von Beschäftigten. Dort heißt es:

„(1) Die Beauftragung von Beschäftigten hat nachvollziehbar zu erfolgen. Dies kann z. B. durch einen Fahrer- oder Bedienerausweis, einen dokumentierten Arbeitsauftrag, einen Erlaubnisschein oder durch entsprechende betriebliche Dokumentation wie Organisationshandbücher erfolgen. Die Beauftragung gilt immer nur für den Arbeitsbereich, die Tätigkeiten oder die Arbeitsmittel, für die sie erteilt wurde. […]"