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Inwiefern müssen wir für diese Gesellschaften eine eigene Arbeitsschutzorganisation aufbauen?

KomNet Dialog 44236

Stand: 06.03.2026

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Verantwortlichkeit, Delegation von Verantwortung

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Frage:

Ich arbeite für einen großen Konzern, der für größere Projekte projektbezogene Gesellschaften gründet (Bau- und Betriebsgesellschaften). Diese haben in der Regel kein eigenes Personal; die Beschäftigten werden aus Einheiten des Mutterkonzerns in die Gesellschaften „ausgeliehen“. Inwiefern müssen wir für diese Gesellschaften eine eigene Arbeitsschutzorganisation aufbauen (Akteure bestellen, Arbeitsbedingungen beurteilen usw.)? Genügt es, wenn die Beschäftigten und der Mutterkonzern eine zertifizierte Arbeitsschutzorganisation haben (ISO 45001)?

Antwort:

Die Organisation des Arbeitsschutzes ergibt sich daraus, wer Arbeitgeber der Beschäftigten ist.


Sofern die Beschäftigten formell an die Projektgesellschaft ausgeliehen werden (Arbeitnehmerüberlassung), wird diese zum Entleiher.


Gemäß § 11 Abs. 6 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) unterliegt der Leiharbeitnehmer während der Arbeit den Arbeitsschutzvorschriften des Entleihers.


Folglich trägt die Projektgesellschaft die Verantwortung für den Arbeitsschutz und muss eine entsprechende Organisation vorweisen. Also u.a.

-         Bestellung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt (ggf. Dienstleistungsvertrag mit Mutterkonzern)

-         Unterweisungen über spezifische Gefahren

-         Durchführung der Gefährdungsbeurteilung für konkrete Tätigkeiten der Projektgesellschaft

-         Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung


Ungeachtet dessen bleibt für den „Mutterkonzern“ als Arbeitgeber die Verpflichtung bestehen, zu kontrollieren- und zu überwachen, inwieweit die Projektgesellschaft als Entleiher die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes erfüllt.


Auf die §§ 1 -Erlaubnispflicht- und 1b AÜG -Einschränkungen im Baugewerbe- in Bezug auf Arbeitnehmerüberlassung weisen wir hin.