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Wer muss den Betriebsunfall eines Leiharbeiters anzeigen, der Verleiher oder der Entleiher?

KomNet Dialog 44232

Stand: 10.02.2026

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Unfallmeldungen

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Frage:

Wer muss den Betriebsunfall eines Leiharbeiters anzeigen, der Verleiher oder der Entleiher? Und bei welcher Berufsgenossenschaft, bei der des Verleihers oder bei der des Entleihers?

Antwort:

Auf der Seite der BG RCI ist Folgendes für Betriebe, die der BG RCI angehören, nachzulesen:


"Bei Unfällen von Leiharbeitern oder Leiharbeiterinnen

Das Verleih-Unternehmen erstattet seiner zuständigen Berufsgenossenschaft (in der Regel der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) eine Unfallanzeige.

Das Entleih-Unternehmen erstattet der BG RCI zusätzlich eine informative Unfallanzeige. Durch Ankreuzen des Feldes 9 "Leiharbeitnehmer" ist sichergestellt, dass der Unfall nicht dem Entleih-Unternehmen angelastet wird."