KomNet-Wissensdatenbank
Wer muss den Betriebsunfall eines Leiharbeiters anzeigen, der Verleiher oder der Entleiher?
KomNet Dialog 44232
Stand: 10.02.2026
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Unfallmeldungen
Frage:
Wer muss den Betriebsunfall eines Leiharbeiters anzeigen, der Verleiher oder der Entleiher? Und bei welcher Berufsgenossenschaft, bei der des Verleihers oder bei der des Entleihers?
Antwort:
Auf der Seite der BG RCI ist Folgendes für Betriebe, die der BG RCI angehören, nachzulesen:
"Bei Unfällen von Leiharbeitern oder Leiharbeiterinnen
Das Verleih-Unternehmen erstattet seiner zuständigen Berufsgenossenschaft (in der Regel der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) eine Unfallanzeige.
Das Entleih-Unternehmen erstattet der BG RCI zusätzlich eine informative Unfallanzeige. Durch Ankreuzen des Feldes 9 "Leiharbeitnehmer" ist sichergestellt, dass der Unfall nicht dem Entleih-Unternehmen angelastet wird."