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Über welche berufliche Ausbildung muss ein Strahlenschutzbeauftragter verfügen, um als Strahlenschutzbeauftragter nach Erhalt der Fachkunde und der Berufserfahrung bestellt zu werden?
KomNet Dialog 44208
Stand: 07.12.2025
Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Fachkunde im Strahlenschutz
Frage:
Über welche berufliche Ausbildung muss ein Strahlenschutzbeauftragter verfügen, um als Strahlenschutzbeauftragter nach Erhalt der Fachkunde und der Berufserfahrung bestellt zu werden? Ist ein technisches Studium (Bachelor / Master / Dipl.-Ing.) notwendig?
Antwort:
Der Strahlenschutzverantwortliche hat eine geeignete Anzahl an Strahlenschutzbeauftragten zu bestellen, soweit dies zur Gewährleistung des Strahlenschutzes notwendig ist. Die Voraussetzungen gemäß § 70 Abs. 3 StrlSchG sind entsprechend zu erfüllen. Demnach kann nur eine Person die zuverlässig und im Besitz der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz ist, die Stellung des Strahlenschutzbeauftragten wahrnehmen. Weitere berufliche Erfahrungen, Abschlüsse oder Kenntnisse sind nicht notwendig.
Bei dem Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz sieht es anders aus. Je nachdem welche Fachkunde erworben werden möchte, müssen Sachkundezeiten sowie berufliche Abschlüsse nachgewiesen werden.