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Gibt es verbindliche Festlegungen, ob zwingend ein Waschbecken direkt am Wickeltisch sein muss?
KomNet Dialog 44192
Stand: 07.10.2025
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gestaltung von Arbeitsplätzen > Schulen, Kindergärten
Frage:
Gibt es verbindliche Festlegungen für Kindertagesstätten (KiTas), ob zwingend ein Waschbecken direkt am Wickeltisch sein muss? Gibt es eine Vorgabe für die Größe oder auch die Anordnung gibt?
Antwort:
Ihre Anfrage lässt sich unserer Einschätzung in zwei Aspekte unterteilen: Gibt es Informationen zur Gestaltung von Wickelplätzen? Ja, z. B. unter https://www.sichere-kita.de/wickelraum
Sind diese Angaben verbindlich? Ja und Nein (siehe https://www.sichere-kita.de/allgemeine-anforderungen/allgemeine-anforderungen/rechtsgrundlagen-fuer-bau-und-ausstattung).
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie die DGUV Vorschrift 82 "Kindertageseinrichtungen" sind verbindlich, enthalten aber keine Angaben zur Gestaltung von Wickeltischen.
Stattdessen wird auf die durch den Arbeitgeber durchzuführende Gefährdungsbeurteilung verwiesen, die ganzheitlich durchzuführen ist. Es sind also nicht nur Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der betreuten Kinder zu treffen, sondern auch für das betreuende Personal.
Die in dem Internet-Auftritt "Sichere Kita" enthaltenen Hinweise geben den aktuellen Stand der Erkenntnisse wider, so dass diese eine sehr gute Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung darstellen.
Unter https://www.sichere-kita.de/leitung/gefaehrdungsbeurteilung/gefaehrdungsbeurteilung-fuer-kindertageseinrichtungen ist eine Handlungshilfe für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen eingestellt, in welcher auch die wichtigsten Gestaltungsaspekte für Wickelbereiche in Checklistenform aufgeführt sind.