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Ab welcher Schwelle muss außen an einem Schaltschrank zur Energieverteilung mit 400 V, 50 Hz Wechselspannung, ein Warnschild "Vorsicht EMV-Risiko für Herzschrittmacherträger" angebracht werden?

KomNet Dialog 44150

Stand: 07.08.2025

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Nichtionisierende Strahlung > elektromagnetische Strahlung / Felder

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Frage:

Ab welcher Schwelle muss außen an einem Schaltschrank zur Energieverteilung mit 400 V, 50 Hz Wechselspannung, ein Warnschild "Vorsicht EMV-Risiko für Herzschrittmacherträger" angebracht werden?

Antwort:

Die Angabe eines konkreten Schwellenwertes ist durch uns leider nicht möglich. In der DGUV Information 203-043 "Beeinflussung von Implantaten durch elektromagnetische Felder" finden sich unter Abschnitt 5.5 die Informationen zur Ermittlung und Bewertung der Störbeeinflussung. Insbesondere möchten wir die Abschnitt 5.5.1.1 Anwendung der Norm E DIN VDE 0848-3-1 und 5.5.1.2 Ermittlung zulässiger Werte anhand individueller Implantateigenschaften, sowie den Anhang 4 hervorheben.

"5.5.1.1 Anwendung der Norm E DIN VDE 0848-3-1

In der Norm E DIN VDE 0848-3-1 „Sicherheit in elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern; Teil 3-1: Schutz von Personen mit aktiven Körperhilfsmitteln im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz“ sind Störschwellen angegeben, bei deren Einhaltung eine Beeinflussung von Herzschrittmachern ausgeschlossen werden kann. Aus den Störschwellen und der programmierten Wahrnehmungsschwelle (dokumentiert im Herzschrittmacherpass) lassen sich mit Hilfe der angegebenen Umrechnungsformeln zulässige Spitzenwerte elektrischer und magnetischer Felder bestimmen.

Bei Einhaltung der Spitzenwerte nach E DIN VDE 0848-3-1 sind Beeinflussungen von Herzschrittmachern ausgeschlossen. Bei Überschreitung der Spitzenwerte nach E DIN VDE 0848-3-1 kann eines der nachfolgend genannten Verfahren 5.5.1.2, 5.5.2 oder 5.5.3 angewendet werden, um die individuelle Schrittmacherbeeinflussung zu ermitteln. 

In Anhang 4 ist die Ermittlung zulässiger Werte nach E DIN VDE 0848-3-1 beschrieben.

Hinweis:

Die in der E DIN VDE 0848-3-1 genannten Sicherheitswerte beziehen sich auf Implantate mit unipolaren Elektrodensystemen (ungünstigster Fall).


5.5.1.2 Ermittlung zulässiger Werte anhand individueller Implantateigenschaften

Die in der Norm E DIN VDE 0848-3-1 festgelegten Werte sind meist zu restriktiv, da sie auf vereinfachten Modellen mit ungünstigen Körpergeometrien basieren. 

Sind die Implantateigenschaften bekannt, lassen sich individuelle zulässige Werte ermitteln (siehe Anhang 3).

Für die Ermittlung eines individuellen zulässigen Wertes ist es relevant, ob es sich um ein einkanaliges oder ein mehrkanaliges Herzschrittmachersystem handelt. Dabei sind insbesondere die Betriebsart, die programmierte Empfindlichkeit, die Anzahl und Art der verwendeten Elektroden (uni-/bipolar) sowie die tatsächlichen wirksamen Schleifenflächen relevant.

Die tatsächlichen wirksamen Schleifenflächen sollten nach Möglichkeit anhand von Röntgenbildern bestimmt werden und in die Berechnung der Störschwelle einfließen. 

In Anhang 4 ist die Ermittlung zulässiger Werte anhand des individuellen Herzschrittmachersystems beschrieben."

In Abschnitt 6 Maßnahmen ist nachzulesen:

"Wird bei Anwendung der in Abschnitt 5.5 genannten Verfahren festgestellt, dass zulässige Werte überschritten werden oder eine Beeinflussung des Herzschrittmachers möglich ist, sind Maßnahmen erforderlich, um die Störbeeinflussung zu verhindern. 

Maßnahmen können sein:

• Maßnahmen an der Feldquelle zur Verringerung der Exposition (z.B. Abschirmung, Veränderung der Leitungsführung),

• Vergrößerung des Abstandes zur Feldquelle (z.B. durch Abgrenzungen oder durch Verlagerung von Bedienständen),

• Erhöhung der Wahrnehmungsschwelle des Implantats durch Veränderung der Schrittmacherprogrammierung durch den Kardiologen,

• Erstellung von Betriebsanweisungen,

Kennzeichnung der Bereiche, die von Implantatträgern nicht betreten werden dürfen,

• Unterweisung von Mitarbeitern und Fremdpersonal,

• Information von Besuchern."