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Ergeben sich durch ein 10kV Mittelspannungskabel, welches durch eine Fahrradtiefgarage eines Bürohauses führt, Zugangsbeschränkungen aufgrund von Einflüssen durch elektromagnetische Felder, z.B. für Personen mit Herzschrittmachern?
KomNet Dialog 42214
Stand: 15.03.2022
Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Nichtionisierende Strahlung > elektromagnetische Strahlung / Felder
Frage:
Durch eine Fahrradtiefgarage eines Bürohauses sollen mehrere 10KV Mittelspannungskabel laufen, an der Decke, geführt in einer geschlossenen Stahlrinne und zusätzlich geschottet in einem Promatkanal. Die Unterkante des Promatkanals wird bei etwa 2,4 meter über Fußboden liegen. Ergeben sich daraus Zugangsbeschränkungen aufgrund von Einflüssen durch elektromagnetiche Felder für z.B. Personen mit Herzschrittmachern?
Antwort:
Im Vorfeld ist zu sagen, dass eine abschließende Beurteilung der geschilderten Situation natürlich nur durch entsprechende Messungen möglich ist.
Bei der Stromversorgung treten niederfrequente elektrische und magnetische Felder einer Frequenz von 50 Hz auf. Elektrische Felder lassen sich leicht durch eine entsprechende Isolierung abschirmen. Dahingegen ist die Abschirmung des magnetischen Feldes technisch nur sehr aufwendig zu realisieren. Dabei ist die Stärke dieses Feldes abhängig vom Stromfluss. Dabei nimmt die Stärke des Feldes sehr schnell mit dem Abstand zur Quelle ab.
Den Schutz von Beschäftigten vor elektromagnetischen Feldern regelt in Deutschland die Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV), die entsprechende Grenzwerte festlegt. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind vom Arbeitgeber entsprechende Gefährdungen durch elektromagnetische Felder zu ermitteln, zu bewerten und, falls nötig, Maßnahmen festzulegen und umzusetzen. Bei Trägern von aktiven oder passiven Implantaten muss dabei eine individuelle Betrachtung erfolgen, da eine Einhaltung der Grenzwerte nicht gewährleistet, dass die Beeinflussung eines Implantats ausgeschlossen ist. Im Falle der aktiven Implantate, wozu auch ein Herzschrittmacher zählt, ist die Störbeeinflussbarkeit von verschiedenen Faktoren wie Modell und Lage des Implantats abhängig. Niederfrequente elektrische und magnetische Felder können das Implantat beeinflussen, z. B. die Betriebsart verändern, ein nicht vorhandenes Herzsignal vortäuschen oder andere Fehlfunktionen hervorrufen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind der behandelnde Arzt sowie Betriebsarzt mit einzubeziehen. Weitere Informationen finden u.a. in der DGUV Information 203-043.