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Darf ich mit einem subkutan implantierten Defibrillator (ICD) weiterhin in einer Zahnarztpraxis als Stuhlassistenz arbeiten?

KomNet Dialog 42280

Stand: 15.03.2022

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Nichtionisierende Strahlung > elektromagnetische Strahlung / Felder

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Frage:

Hallo darf ich mit subkutan implantierten Defibrillator (ICD) weiterhin in einer Zahnarztpraxis als Stuhlassistenz arbeiten.? Stellen Ultraschall und Elektrotom, Laser und der Antrieb der Motoren ein Problem dar.

Antwort:

Diese Frage lässt sich pauschal leider nicht beantworten. Die Störbeeinflussbarkeit eines aktiven Implantats durch elektromagnetische Felder hängt von mehreren Faktoren wie beispielsweise dem Hersteller und Art des Systems oder der Lage des Implantats ab.

In Deutschland ist der Schutz von Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder durch die Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) geregelt. Diese Verordnung legt fest, dass der Arbeitgeber mögliche Gefährdungen erkennen sowie beurteilen und unter Umständen Schutzmaßnahmen (technisch, organisatorisch, persönlich) ergreifen muss. Hierzu definiert die Verordnung Grenzwerte, die an den Arbeitsplätzen einzuhalten sind.

 

Nach der EMFV sind u.a. Träger/-innen eines aktiven oder passiven Implantats als besonders schutzbedürftige Beschäftige zu betrachten. Der Arbeitgeber hat für diese Beschäftigen eine individuelle Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, da trotz Einhaltung der in der Verordnung vorgegeben Grenzwerte nicht gewährleistet ist, dass Implantate beeinflusst werden. Im Rahmen dieser individuellen Gefährdungsbeurteilung sollte u.a. der behandelnde Arzt sowie der Betriebsarzt eingebunden werden. Das setzt natürlich voraus, dass der Arbeitgeber Kenntnis darüber hat, dass eine/einer der Beschäftigten Träger eines Implantats ist.

 

Eine Handlungshilfe zu diesem Thema bietet zum Beispiel die DGUV Information 203-043 „Beeinflussung von Implantaten durch elektromagnetische Felder“.