Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Gehen von E-Fahrzeugen Gefährdungen für Träger von Herzschrittmachern aus?

KomNet Dialog 42512

Stand: 29.03.2022

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Nichtionisierende Strahlung > elektromagnetische Strahlung / Felder

Favorit

Frage:

Wir haben in unserem Betrieb mit E-Fahrzeugen zu tun und möchten uns absichern. Es stellt sich die Frage, ob von E-Fahrzeugen zur Personenbeförderung Gefährdungen für Träger von Herzschrittmachern ausgehen? Müssen die E-Fahrzeuge eindeutig erkennbar gekennzeichnet werden müssen? Wenn ja, wie und nach welcher Vorschrift?

Antwort:

Die Strahlenschutzkommission veröffentlichte bereits 2013 einen Statusbericht zum Thema elektromagnetische Felder neuer Technologien. Bezogen auf Elektro-und Hybridfahrzeuge ist dort Folgendes zu lesen:

"Die elektrischen Felder dieser Komponenten werden weitgehend von der Metallkarosserie des Fahrzeugs abgeschirmt. Die magnetischen Felder sind dagegen für die Expositionsbeurteilung der Elektromagnetische Felder neuer Technologien Fahrzeuginsassen in der Regel relevant, was die Frage nach der Sicherheit medizinischer Implantate mit beinhaltet. Schmid et al. (2009) haben die Magnetfeldimmissionen in ausgewählten Vertretern von Fahrzeugen mit Hybrid- oder Elektroantrieb messtechnisch erhoben und strahlenschutz-technisch beurteilt. Untersucht wurden Hybrid-PKWs, PKWs mit reinem Elektroantrieb, Hybrid-Nutzfahrzeuge und ein Hybrid-Nahverkehrsbus. Es wurde ermittelt, dass sich die relevanten Spektralanteile auf den Frequenzbereich unterhalb von ca. 80 kHz beschränkten. In den untersuchten Hybrid-PKWs lagen die lokal auftretenden Maximalimmissionen zwischen 29 % und 35 % der Referenzwerte der EU-Ratsempfehlung 1999/519/EG. In den untersuchten Elektrofahrzeugen wurden Werte zwischen 3 % und 25 % ermittelt. Diese Maximalwerte traten in den meisten Fällen lokal stark begrenzt am Fahrer- und Beifahrerplatz typischerweise im Fuß- und Unterschenkelbereich primär während des Bremsens und Beschleunigens auf. Während annähernd stationärer Fahrverhältnisse lagen die Immissions-werte teilweise deutlich unter den genannten Maximalwerten." (Quelle: https://www.ssk.de/SharedDocs/Beratungsergebnisse/2013/Statusbericht_EMF.html?nn=2829038 ).


Dieser Untersuchung zufolge sind gesundheitsgefährdende Wirkungen durch EMF von Elektrofahrzeugen nicht zu erwarten. Auch die deutsche Gesellschaft für Kardiologie gibt diesbezüglich in einer Pressemitteilung Entwarnung, indem sie von aktuellen Forschungsergebnissen des Deutschen Herzzentrums München berichtete. Dort heißt es "Die aktuell eingesetzten Elektroautos führen nicht zu elektromagnetischen Wechselwirkungen und in der Folge nicht zu Störungen solcher Implantate mit potenziell gefährlichen Auswirkungen auf die Gesundheit. " (Quelle: https://dgk.org/pressemitteilungen/2018-ht-pm/2018-ht-aktuelle-pm/2018-ht-aktuelle-pm-tag2/entwarnung-fuer-elektroautos-keine-stoerung-von-implantierten-schrittmachern-und-defis/ ).


Arbeitgeber müssen zum Schutz der Beschäftigten seit 2013 die Vorgaben der Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) befolgen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind mögliche Gefährdungen zu ermitteln, zu beurteilen und u. U. Maßnahmen zu ergreifen. Unter Berücksichtigung der hier vorliegenden Informationen ist davon auszugehen, dass von Elektroautos für Träger von aktiven aber auch passiven Implantaten keine Gefährdung ausgeht.


Weitere Informationen können Sie auch vom Hersteller des entsprechenden Elektrofahrzeuges einfordern. Dieser ist verpflichtet Nutzer/-innen und über mögliche Gefährdungen, die von dem Fahrzeug ausgehen zu informieren.