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Welche Prüfvorschrift ist für den Betrieb von Lasereinrichtungen in Forschungseinrichtungen heranzuziehen?
KomNet Dialog 43993
Stand: 30.08.2024
Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Nichtionisierende Strahlung > Laser
Frage:
Welche Prüfvorschrift ist für den Betrieb von Lasereinrichtungen in Forschungseinrichtungen heranzuziehen? Gibt es für Lasereinrichtungen spezifische Prüfvorschriften (Kriterien, Fristen) oder ist hier § 14 (2) der BetrSichV anzuwenden?
Antwort:
Lasereinrichtungen fallen unter den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung, da es sich um Arbeitsmittel handelt (§ 2 Absatz 1 BetrSichV).
Demnach findet der § 14 BetrSichV Anwendung. Die Angaben aus der Gebrauchs- und Betriebsanleitung des Herstellers sind bei der Festlegung von Art und Umfang erforderlicher Prüfungen sowie der Fristen von wiederkehrenden Prüfungen zu nutzen (§ 3 Absätze 4 bis 6 BetrSichV).
Zudem sind die Anforderungen der Normen für Lasereinrichtungen zu beachten, z.B. DIN EN ISO 11553, DIN EN 60825.
Normen können kostenpflichtig vom DIN Media Verlag bezogen werden.