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Muss ein einseitiges Kragarmregal mit einem dahintergelegenen Verkehrsweg / Arbeitsraum ein Sicherungsgitter aufweisen (so wie ein Palettenregal im Raum)?
KomNet Dialog 17917
Stand: 15.12.2025
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Sichere Benutzung der Arbeitsmittel
Frage:
Muss ein einseitiges Kragarmregal mit einem dahintergelegenen Verkehrsweg / Arbeitsraum ein Sicherungsgitter aufweisen (so wie ein Palettenregal im Raum)?
Antwort:
Gemäß der DGUV Information 208-061 "Lagereinrichtungen und Ladungsträger" sind folgende Bestimmungen zu erfüllen:
"4 Bau und Ausrüstung
[...]
4.1.2.3 Durchbiegung
Die maximale Durchbiegung der tragenden Elemente von Lagereinrichtungen bei Einbringung der zulässigen Nutzlast darf für metallische Werkstoffe höchstens 1/200, für alle anderen Werkstoffe höchstens 1/150 ihrer Stützweite betragen (siehe auch Abbildung 2). Stützweite ist der Abstand zwischen zwei benachbarten Auflagern.
[...]
4.2 Zusätzliche Bestimmungen für Lagereinrichtungen
[...]
4.2.4 Sicherungen gegen Herabfallen von Ladeeinheiten und Lagergut
4.2.4.1 Die nicht für die Be- und Entladung vorgesehenen Seiten von Regalen müssen gegen Herabfallen von Ladeeinheiten und Lagergut gesichert sein. Die Dimensionierung der Sicherungen muss den Abmessungen und Lasten der Ladeeinheiten bzw. des Lagerguts entsprechen.
4.2.4.2 Die Bereiche über Regaldurchgängen müssen sicher gegen das Herabfallen von Ladeeinheiten und gegen das Hindurchfallen von Lagergut ausgeführt sein.
4.2.4.3 Doppel-Regale, die von zwei Seiten mit nicht leitliniengeführten Fördermitteln beladen werden, müssen Durchschiebesicherungen aufweisen, die bis zu einer Höhe von mindestens 150 mm wirksam sind (siehe auch Abbildung 7a).
4.2.4.4 Durchschiebesicherungen nach Abschnitt 4.2.4.3 sind nicht erforderlich, wenn bei mittiger Einlagerung zwischen den von beiden Seiten eingebrachten größten Ladeeinheiten ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 mm gewährleistet ist (siehe auch Abbildung 7b).
4.2.4.5 An Regalen und Schränken mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen müssen Schutzmaßnahmen gegen herabfallende Gegenstände getroffen sein. Verkleidungen, Verdeckungen und Umwehrungen müssen ausreichend dimensioniert und ausreichend befestigt sein.
Siehe auch DIN EN 15095 „Kraftbetriebene verschiebbare Paletten- und Fachbodenregale, Umlaufregale und Lagerlifte – Sicherheitsanforderungen“.