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Kann in der Regel bei sicherer Benutzung von individuell angepasstem Gehörschutz auf herkömmliche Gehörschutzmittel verzichtet werden?

KomNet Dialog 42439

Stand: 05.09.2018

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Individuell angepasste PSA

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Frage:

Sind bei Service- und Wartungstätigkeiten an Maschinen Lärmbelastungen oder -gefährdungen vorstellbar, die anstelle oder zusätzlich zum Tragen von angepasstem Gehörschutz auch noch das Benutzen von herkömmlichen Gehörschutzmitteln erfordern (z. B. Kapselgehörschutz)? Oder kann in der Regel bei sicherer Benutzung von individuell angepasstem Gehörschutz auf herkömmliche Gehörschutzmittel verzichtet werden?

Antwort:

Ob Gehörschutz-Otoplastiken als alleiniges Gehörschutzmittel ausreichen, ist von den jeweiligen Otoplastiken und der Lärmbelastung abhängig. In den TRLV "Lärm" Teil 3 "Lärmschutzmaßnahmen" wird unter Nr. 6.2.3 zu Gehörschutz-Otoplastiken ausgeführt:

"(1) Gehörschutz-Otoplastiken sind zu empfehlen, wenn

− Kapselgehörschützer ungeeignet sind und andere Gehörschutzstöpsel nicht vertragen werden,

− aufgrund arbeitsmedizinischer Befunde oder

− bei schon vorhandenen Hörverlusten ein besonders sicherer Schutz notwendig wird.

(2) Nur bei fachgerechter Herstellung und Funktionskontrolle bei Auslieferung so-wie regelmäßig wiederkehrender Funktionskontrolle im Abstand von höchstens drei Jahren ist die Schutzwirkung der Gehörschutz-Otoplastiken gewährleistet. Eine Zusammenlegung der Funktionskontrolle mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge hat sich als praktikabel erwiesen.

(3) Gehörschutz-Otoplastiken gewährleisten erfahrungsgemäß eine hohe Trageakzeptanz.

(4) Durch entsprechende Wahl der Filter (besonders flache Dämmkurve) kann bei der Verwendung von Gehörschutz-Otoplastiken eine gute Sprachverständlichkeit und Signalerkennung erreicht werden. Diese Gehörschutz-Otoplastiken eignen sich auch für den Einsatz in Bereichen des Musik- und Unterhaltungssektors.

(5) Aufgrund ihrer individuellen Anfertigung ist bei Gehörschutz-Otoplastiken die Gefahr des falschen Einsetzens deutlich geringer als bei anderen Gehörschutzstöpseln."


Unter Nr. 6.3.2 der TRLV "Lärm" Teil 3 ist ein statistisches Verfahren zur Abschätzung der Einhaltung der maximal zulässigen Expositionswerte beschrieben, welches vom verwendeten Gehörschutz abhängige Korrekturwerte verwendet. Hier finden Sie auch einen Korrekturwert für Gehörschutz-Otoplastiken.


Weitere umfangreiche Informationen zur Fragestellung enthält die Präventionsleitlinie "Einsatz von Gehörschutz-Otoplastiken" (pdf-Datei) des Sachgebietes „Gehörschutz" im Fachausschuss Persönliche Schutzausrüstungen bei der DGUV.