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Gibt es eine „neutrale“ staatliche Stelle, die die Ergebnisse eines Gutachters der gesetzlichen Unfallversicherung überprüfen kann?

KomNet Dialog 43517

Stand: 03.05.2021

Kategorie: Gesundheitsschutz > Berufskrankheit, Berufsunfähigkeit > Allgemeine Fragen / Verfahrensfragen

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Frage:

Nach einem Arbeitsunfall wurde mein Gesundheitszustand von einem Gutachter im Auftrag der Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung) im Hinblick auf Folgeschäden geprüft. Dabei hat er eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MDE) vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wurde vom Rentenausschuss geprüft, übernommen und in einem Bescheid festgestellt. Ich bin mit dem Ergebnis nicht einverstanden! Daher hätte ich gern gewusst, ob es eine „neutrale“ staatliche Stelle gibt, die die Ergebnisse eines Gutachters der gesetzlichen Unfallversicherung überprüfen kann?

Antwort:

Eine staatliche Stelle, die das Gutachten eines Gutachters „neutral“ überprüft, ist im Rechtsverfahren nicht vorgesehen. Sie haben jedoch die Möglichkeit Wiederspruch einzulegen und ggf. auch vor dem Sozialgericht zu klagen. Wie der Verfahrensweg abläuft, ist nachfolgend kurz skizziert:

Dem Bescheid des Rentenausschuss können Sie innerhalb eines Monats mündlich zu Niederschrift oder schriftlich widersprechen (danach wir er rechtskräftig). Im Rahmen des Widerspruchs sollten Sie Argumente anführen, die untermauern können, warum Sie annehmen, dass der Bescheid der gesetzlichen Unfallversicherung nicht richtig bemessen wurde. Durch den Widerspruch wird das sogenannte Widerspruchsverfahren in Gang gesetzt. Das bedeutet, dass die Widerspruchsbehörde, das ist eine übergeordnete Stelle der Berufsgenossenschaft, den Bescheid erneut überprüft. Falls die Widerspruchsbehörde den Widerspruch ablehnt, wobei die Ablehnung zu begründen ist, bleibt als nächsten Schritt die Klage vor dem Sozialgericht.