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Kann die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten insbesondere wegen COVID-19 auch online durchgeführt werden?

KomNet Dialog 43514

Stand: 11.01.2022

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gesundheitsschutz > Epidemie, Pandemie

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Frage:

Kann die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten insbesondere wegen COVID-19 auch online durchgeführt werden?

Antwort:

Diese Frage wird von der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Fachbereich Energie Textil Elektro Medienerzeugniss, im Rahmen ihrer veröffentlichten Fragen und Antworten (FAQ's) zu Themen des Sachgebiets Nichtionisierende Strahlung wie folgt beantwortet:

"Erwerb von Fachkenntnissen für Laserschutzbeauftragte im Zeitraum einer festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite i.S.v. § 5 Infektionsschutzgesetz


Anforderungen an Lehrgänge zum Erwerb der Fachkenntnisse für Laserschutz-beauftragte (LSB), sowie an die zugehörigen Prüfungen sind in den TROS Laserstrahlung, Teil Allgemeines, beschrieben. Darin, sowie auch in der OStrV, werden Online-Kurse zur Erlangung erforderlicher Fachkenntnisse nicht explizit ausgeschlossen – vielmehr legt der Lehrgangsträger die Anforderungen an Kurse und Prüfungen fest (vgl. Textziffer 5.2.1 Abs. 1 TROS Laserstrahlung Teil Allgemeines). Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung dafür, dass der Erwerb der erforderlichen Fachkenntnisse, die Bestellung und Aufgabenerledigung einer bzw. eines Laserbeauftragten ordnungsgemäß erfolgt. Hierzu gehört auch die Auswahl eines geeigneten Lehrgangsträgers, der glaubhaft darlegt, die technischen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen zu erfüllen und in der Folge die Veranstaltung entsprechend durchführt.


Bestehen z. B. aufgrund infektionsschutzrechtlicher Maßgaben Gründe, die gegen eine Präsenzveranstaltung sprechen, können erforderliche Fachkenntnisse (vgl. Tabellen 1 und 2 TROS Laserstrahlung, Teil Allgemeines) auch über das Mittel distanzierten Lernens erworben werden (z. B. über Videokonferenzsysteme zur Übertragung von Inhalten per Bild und Ton).


Aus didaktischen Gründen wird in diesem Fall dazu geraten, die Zahl der Teilnehmenden auf zehn Personen zu beschränken. Dies dient insbesondere der Sicherstellung des Austausches und der Möglichkeit, Fragen zu stellen.


Der Besuch einer Präsenzveranstaltung wird aber weiterhin aus didaktischen Gründen grundsätzlich empfohlen.


Ergänzung des SG Nichtionisierende Strahlung bezüglich der Ausbildung nach dem DGUV Grundsatz 303-005 (falls dieser vom Bildungsträger zu Grunde gelegt wird):


Die Festlegung von Kapitel 7 des DGUV Grundsatzes 303-005, dass "die Anforderungen zur Ausbildung von Laserschutzbeauftragten in der OStrV und der TROS Laserstrahlung nur durch eine Präsenzveranstaltung mit der Mindestdauer gemäß TROS Laserstrahlung vollständig erfüllt werden können", wird vorübergehend im Zeitraum einer festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite i. S. v. §5 Infektionsschutzgesetz aus Sicht des SG Nichtionisierende Strahlung ausgesetzt. Die geänderte Prüfungsordnung und die Inhalte sind in der Teilnahmebescheinigung entsprechend aufzuführen."