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Darf ein ausgebildeter Mitarbeiter mit dem Lehrgang zur befähigten Person „Freimessen im Behälter“ seine Kollegen über entsprechende Schulungen befähigen?

KomNet Dialog 43169

Stand: 26.06.2020

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Zulässige Belastungen > Schadstoffermittlung, Messungen

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Frage:

Einer unserer Mitarbeiter wurde über einen entsprechenden Lehrgang zur befähigten Person „Freimessen im Behälter“ ausgebildet, Darf dieser Mitarbeiter widerum seine Kollegen über entsprechende Schulungen befähigen?

Antwort:

In dem DGUV Grundsatz 313-002 "Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Fach­kundigen zum Freimessen nach DGUV Regel 113-004" sind unter Nummer 6 folgende Anforderung an die Qualifizierung der Ausbildenden genannt:


"Als Ausbilder oder Ausbilderin für Qualifizierungsmaßnahmen für den Erwerb der Fachkunde zum Freimessen kann tätig werden, wer

•aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung über umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Messtechnik und Messtaktik verfügt

•vertiefte sicherheitsfachliche Kenntnisse zu den relevanten Gefahrstoffen hat

•mit den einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften und dem Regelwerk (siehe Punkt 3.1.1) vertraut ist

•mit den Messgeräten sowie den Bedienungsanleitungen der Messgeräte vertraut ist

•praktische Erfahrungen mit dem Einsatz der Messtechnik hat und

•über die pädagogische Fähigkeit verfügt, die Ausbildungsinhalte erfolgreich zu vermitteln und eine Lerngruppe durch einen Lehrgang zu führen."


Wenn der Mitarbeiter diese Punkte erfüllt, könnte er grundsätzlich auch die Kollegen ausbilden. Wir halten dies jedoch nicht für zielführend und denken, dass hier noch die praktische Erfahrung fehlt.