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Wie sind Müllwerker bei der Entsorgung von Restmüll zu schützen, wenn zunehmend Fälle von Coronavirus auftauchen?

KomNet Dialog 43101

Stand: 23.02.2021

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gesundheitsschutz > Epidemie, Pandemie

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Frage:

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin arbeitsmedizinisch für die Müllwerker einer großen Kommune verantwortlich. Dort stellt sich nun die Frage, wie die Müllwerker bei der Entsorgung von Restmüll zu schützen sind, wenn zunehmend Coronavirusfälle auftauchen und die Wahrscheinlichkeit steigt, bei der Restmüllentsorgung mit kontaminierten Taschentüchern in Kontakt zu kommen. Es wird für alle Mundschutz und Desinfektionsmittel gefordert, was ich zum aktuellen Zeitpunkt nicht unterstütze. Für zukünftige Szenarien bin ich aber unsicher. Wie ist Ihre Meinung dazu? Mit freundlichen Grüßen,

Antwort:

Zur Frage finden sich vor allem Informationen in der TRBA 213 „Abfallsammlung: Schutzmaßnahmen“, i.V.m. TRBA 500 „Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“ . Da der ABAS das Virus SARS-CoV-2 in die Risikogruppe 3 eingestuft hat (Quelle: https://www.baua.de/DE/Angebote/Aktuelles/Meldungen/2020/2020-02-19-Coronavirus.html), sind die Schutzmaßnahmen an dieser Einstufung auszurichten. Da die Sammlung von Haushaltsabfällen ohnehin eine ungezielte Tätigkeit mit Biostoffen der Risikogruppe 1 und 2, - bei Abfällen von Arztpraxen u.ä. - bis hin zur Risikogruppe 3 (vgl. TRBA 213, Abschnitt 4.1, Abs. 2) darstellt, sind die Schutzmaßnahmen aus Ihrer aktuellen Gefährdungsbeurteilung ausreichend. In dieser wurde auch gemäß TRBA 213, Abschnitt 5.5, Abs.2 geprüft, ob ein Atemschutz bei bestimmten Tätigkeiten notwendig ist. Haben Sie also im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung den Umgang mit Biostoffen der Risikogruppe 3 betrachtet, so kann davon ausgegangen werden, dass die jetzigen Maßnahmen ausreichen.


Ggf. ist eine erneute Sensibilisierung der Beschäftigten zur in der TRBA 213, Abschnitt 5.4.2 genannten organisatorischen Maßnahmen sinnvoll, damit - falls etwa durch erhöhtes Müllaufkommen - die Maßnahmen nicht mehr umgesetzt werden können, kurzfristig darauf reagiert werden kann. Eine Schmierinfektion durch kontaminierte Gegenstände wurde bisher als gering eingeschätzt. Auch die DGUV hat in ihren FAQ's unter https://www.dguv.de/de/praevention/themen-a-z/biologisch/faq-coronavirus/index.jsp (Frage 13: "Kann ich mich an Abfällen/bzw. beim Transport von Müll infizieren?") die Gefahr als sehr gering bewertet.


Der erneute Hinweis auf Ihren Hygieneplan und zu allgemeinen Maßnahmen zur Vorbeugung der Ansteckung durch Tröpfchen- bzw. Schmierinfektion in der aktuellen Situation kann sinnvoll sein. Eine Aufklärung der Beschäftigten, welche Maßnahmen effektiv und sinnvoll sind um eine Ansteckung zu vermeiden und welche nicht, kann ebenfalls sinnvoll sein.



Hinweis:

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen informiert unter www.mags.nrw/coronavirus zum Coronavirus. Insbesondere finden Sie hier auch die spezifischen Regelungen für Nordrhein-Westfalen.

Weitere aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie u.a. beim Robert Koch Institut, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales und bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.