Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Fällt die Poststückbearbeitung in einer Poststelle in der aktuellen Situation unter die Biostoffverordnung?

KomNet Dialog 43112

Stand: 23.02.2021

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gesundheitsschutz > Epidemie, Pandemie

Favorit

Frage:

Fällt die Poststückbearbeitung in einer Poststelle in der aktuellen Situation unter die Biostoffverordnung, da der Virus 24 Stunden auf Karton überlebt. Muss hier eine Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV durchgeführt werden?

Antwort:

Bei der Poststückbearbeitung in einer Poststelle ist in der Regel die Einhaltung der Grundhygiene, wozu insbesondere regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife und die Husten- und Niesetikette gehören sowie ein Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Beschäftigten, ausreichend.


Zum richtigen Verhalten sind die Beschäftigten entsprechend zu unterweisen. Hierzu zählt auch der Hinweis, das Fassen ins Gesicht zu vermeiden. Ferner sind ausreichende Waschgelegenheiten mit Seife, Einmalhandtüchern und Mülleimern zur Verfügung zu stellen. Können Waschgelegenheiten nicht ausreichend zur Verfügung gestellt werden, können auch Einmalhandschuhe genutzt werden. Mit diesen soll jedoch ebenfalls nicht ins Gesicht gefasst werden.


Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat unter dem folgenden Link wichtige Hygienetipps veröffentlicht: https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps.html


Unsere Antwort wird abgeleitet aus den derzeitigen Erkenntnissen, die eine Übertragung des Virus durch kontaminierte Oberflächen als unwahrscheinlich einschätzen. Es kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Daher ist die Grundhygiene eine essentielle Schutzmaßnahme. Umfangreiche Informationen zu der Frage, ob das Coronavirus über Lebensmittel und Gegenstände übertragen werden kann, hat das Bundesinstitut für Risikobewertung veröffentlicht:

https://www.bfr.bund.de/de/kann_sars_cov_2_ueber_lebensmittel_und_gegenstaende_uebertragen_werden_-244062.html


Beim Umgang im Warenverkehr kann es ferner zu Gefährdungen durch Biostoffe (z. B. Ungeziefer oder Schimmelbefall), vornehmlich in Frachtcontainern, kommen. Diese Gefährdung ist zusätzlich zu betrachten, sofern relevant. Hilfestellung bietet hierzu das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung unter:

https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/gefahrenschwerpunkt-frachtcontainer/biologische-gefaehrdungen/index.jsp



Hinweis:

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen informiert unter www.mags.nrw/coronavirus zum Coronavirus. Insbesondere finden Sie hier auch die spezifischen Regelungen für Nordrhein-Westfalen.

Weitere aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie u.a. beim Robert Koch Institut, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales und bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.