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Ist bzgl. Corona trotz vorhandener Gefährdungsbeurteilung und durchgeführter Unterweisung eine Betriebsanweisung zu erstellen?

KomNet Dialog 43345

Stand: 31.03.2021

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gesundheitsschutz > Epidemie, Pandemie

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Frage:

Bezüglich CORONA SARS-CoV-2 existiert bei uns im Montage-Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung und alle Mitarbeiter sind unterwiesen. Zusätzlich erfolgen regelmäßige Gesundheitshinweise. Ist trotzdem eine Betriebsanweisung Pflicht?

Antwort:

Ja, es ist eine Betriebsanweisung zu erstellen.


Betriebsanweisungen sind schriftlich festgehaltene Anweisungen des Arbeitgebers an seine Beschäftigten zum Schutz vor Unfällen und Gesundheitsgefährdungen. Die Pflicht zur Erstellung einer Betriebsanweisung leitet sich aus § 4 Nr.7 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ab. Sie wird in verschiedenen Rechtsvorschriften konkretisiert, beispielsweise im § 14 der Biostoffverordnungverordnung (BioStoffV).


Die Inhalte einer Betriebsanweisung basieren auf den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung. Gemäß § 5 Abs.1 ArbSchG hat der Arbeitgeber "durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind." Gefährdungen können sich u. a. durch biologische Einwirkungen ergeben, hierunter fällt auch der Virus SARS-CoV-2. Die grundsätzlichen Inhalte der Betriebsanweisung ergeben sich aus den unter § 14 Abs.1 BiostoffV i. V. mit Ziffer 7.1.1 TRBA 250 genannten Vorgaben. Inhalte einer Betriebsanweisung sind danach u. a. Informationen über innerbetriebliche Hygienevorgaben.


Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie haben u.a. die Berufsgenossenschaften Musterbetriebsanweisungen erstellt. Eine Musterbetriebsanweisung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) zu allgemeinen Schutzmaßnahmen vor SARS-CoV-2 beim beruflichen Personenkontakt finden Sie unter diesem Link:

https://www.bghw.de/arbeitsschutz/wie-wir-sie-im-arbeitsschutz-unterstuetzen/coronavirus-empfehlungen-zum-schutz-der-beschaeftigten


Hinweise:

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen informiert unter www.mags.nrw/coronavirus zum Coronavirus. Die Informationen aller Bundesländer zu den Themen Corona-​Pandemie, SARS-​CoV-2 und COVID-​19 werden vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik veröffentlicht.

Weitere aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie u.a. beim Robert Koch Institut, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales und bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.