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Zählen Kittel in Laboren, in denen mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, als persönliche Schutzausrüstung oder als Schutzkleidung?

KomNet Dialog 43036

Stand: 09.12.2020

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (1.14.7)

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Frage:

Zählen Kittel in Laboren, in denen mit Gefahrstoffen gearbeitet, bzw. experimentiert wird, als persönliche Schutzausrüstung, oder als Schutzkleidung?

Antwort:

Ein reiner Laborkittel wird nicht zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gezählt. Er hat keine direkte Schutzfunktion, abgesehen von dem Effekt, dass man ihn verschmutzen kann und er den Vorteil bietet, mit gewissen Substanzen keine Reaktionsprodukte zu bilden, die mit der Haut "verschmelzen".


Würde dem Kittel irgendeine Schutzfunktion zugewiesen, so müsste er alle Anforderungen der EU-Verordnung 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen erfüllen. Das bedeutet insbesondere, dass der Hersteller in ihm ausweisen muss, für welche der drei Kategorien er zugelassen ist, der Hersteller muss eine entsprechende umfangreiche Dokumentation erstellen, bereithalten und bei Bedarf ausgeben können (Baumusterprüfung) und in Folge all dieser Angaben muss in dem Kittel auch das CE Zeichen zu finden sein.


Insofern ist ein reiner Laborkittel nicht der PSA zuzuordnen.