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Sind in einer Kita nur die Unfälle der Beschäftigten zu untersuchen oder auch die der Kinder?

KomNet Dialog 27970

Stand: 02.12.2018

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gestaltung von Arbeitsplätzen > Schulen, Kindergärten

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Frage:

Eine der Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist unter anderem, die Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen (vgl. § 6 Punkt 3 Buchstabe c ASiG). Dies wird ja auch in der DGUV Vorschrift 2, Anlage 2, Punkt 2 unter der Grundbetreuung konkretisiert. Im Rahmen der Unfallursachenanalyse und Beratung im Zuge der ASA-Sitzung bei einer Kindertagesstätte fragt die Sifa diesbezüglich auch nach meldepflichtigen Unfällen und Verbandbucheinträgen von Kindern (Begründung: Kinder sind "Versicherte" im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII). Darauf antwortet der Betriebsarzt, dass die Unfälle von Kindern nicht zu betrachten sind, da dies keine Arbeitsunfälle sind und die Sifa sich nur um die Arbeitsunfälle der Arbeiter und Angestellten kümmern muss. Demgegenüber argumentiert die Sifa: Gemäß § 8 Abs. 1 SGB VII sind Arbeitsunfälle Unfälle von "Versicherten". Somit sind auch die Unfälle von Kindern in der Kita zu berücksichtigen. Frage: Wer hat recht? Sind Unfälle der "Versicherten" zu untersuchen oder sind nur Unfälle von "Beschäftigten" (also Arbeiter und Angestellte) zu untersuchen?

Antwort:

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat recht.


Gemäß § 8 Abs. 1 des Siebten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VII) sind Arbeitsunfälle Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach den §§ 2,3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit.


Da Kinder gemäß § 2 Ziffer 8. a) SGB VII während des Besuchs von Tageseinrichtungen kraft Gesetzes versichert sind, ist ein Unfall eines Kindes während des Besuchs einer Tageseinrichtung  gemäß § 7 Abs. 1 SGB VII einem Arbeitsunfall gleichgestellt. Der Besuch der Tageseinrichtung ist die den Versicherungsschutz begründende "Tätigkeit", also quasi die "Arbeit", die den "Arbeitsunfall" begründet.