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Sind gesundheitliche Schäden zu erwarten, wenn man längere Zeit in blaues oder kalt-weißes Licht, z.B. von Haushalts- oder Kontrollleuchten, blickt?

KomNet Dialog 42517

Stand: 28.12.2021

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Nichtionisierende Strahlung > Optische Strahlung (UV-, IR- und sichtbare Strahlung)

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Frage:

Sind gesundheitliche Schäden zu erwarten, wenn man längere Zeit in blaues oder kalt-weißes Licht, z.B. von Haushalts- oder Kontrollleuchten, blickt?

Antwort:

Gebräuchliche Lichtquellen im Haushalt wie z. B. Decken- und Schreibtischlampen, Kontrollleuchten an Haushaltsgeräten oder leuchtende Displays am Radio, auch wenn davon blaues oder kaltweißes Licht ausgeht, stellen keine fotobiologische Gefährdung für die Augen dar. Auch dann, wenn man bei der Sendersuche länger (als zehn Sekunden) auf das Anzeigefeld schaut, ist nach aktuellem Stand des Wissens keine Gefährdung der Netzhaut zu befürchten.


Ob ein Gerät im Haushalt den geltenden Anforderungen genügt, kann der Anwender daran erkennen, dass das Produkt über eine CE-Kennzeichnung verfügt, die der Hersteller oder Inverkehrbringer entsprechend EU-Verordnung am Gerät anbringen muss.


Risiken für die Augen (Netzhaut) gehen von sehr hellen Lichtquellen bzw. hohen Strahlungsstärken aus, die in Privathauhalten praktisch nicht auftreten. Solche spezielle Licht- bzw. Strahlungsquellen sind an machen Arbeitsplätzen zur Erfüllung bestimmter Aufgaben erforderlich und sind nach Europäischer Norm DIN EN 62471 zu klassifizieren. Je nach Risikogruppen können dort spezielle, abgestufte Schutzmaßnahmen erforderlich werden, zu denen auch (bei hohem spektralem Blaulichtanteil) das Verwenden von Schutzbrillen mit integriertem Blaulichtfilter oder Blaulichtblocker gehören können.