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Benötigt ein Zeitarbeitsunternehmen eine eigene Genehmigung nach Strahlenschutzverordnung, wenn Zeitarbeitnehmer in kerntechnischen Anlagen arbeiten sollen?
KomNet Dialog 42896
Stand: 29.11.2019
Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Strahlenschutzorganisation
Frage:
Benötigt ein Zeitarbeitsunternehmen eine eigene Genehmigung nach Strahlenschutzverordnung, wenn Zeitarbeitnehmer in kerntechnischen Anlagen arbeiten sollen?
Antwort:
Ja, wer in fremden kerntechnischen Anlagen oder Einrichtungen Personen beschäftigt, die unter seiner Aufsicht stehen, oder Aufgaben selbst wahrnimmt, bedarf der Genehmigung. Dies gilt auch für Firmen, die im Wege der Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) ihr Personal lediglich verleihen. Die Pflicht zur Genehmigung ist nicht davon abhängig, ob direkt mit der kerntechnischen Anlage ein Dienstleistungs- oder Werkvertrag abgeschlossen wurde.