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Gelten die alten Fachkundegruppen nach RöV und StrahlenschutzVO auch noch nach Inkrafttreten der neuen StrahlenschutzVO weiter?
KomNet Dialog 42853
Stand: 08.10.2019
Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Strahlenschutzorganisation
Frage:
Geltendie alten Fachkundegruppen nach RöV und StrahlenschutzVO auch noch nach Inkrafttreten der neuen StrahlenschutzVO weiter? Wenn die Fachkunde nach R2, R5, R7 und/oder R8 vor fünf Jahren erworben wurde, sind die gleichen Fachgruppen auch bei der Aktualisierung auszuwählen oder welche Bezeichnung entspricht diesen Fachgruppenn?
Antwort:
Ja, die alten Fachkundegruppen gelten weiter. Bei der Aktualisierung sind die gleichen Fachkundegruppen auszuwählen.
Eine vor dem 31. Dezember 2018 erteilte Fachkundebescheinigung gilt als Bescheinigung nach § 47 Absatz 1 Satz 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) fort (s. a. § 189 Abs. 1 StrlSchV).
Die erteilten Bescheinigungen und anerkannten Aktualisierungskurse basieren auf den Fachkunde-Richtlinien, welche vom Bundesministerium für Umwelt im Einvernehmen mit den Bundesländern bekannt gemacht werden. Die derzeit bestehenden Richtlinien werden bis zu der Veröffentlichung neuer Richtlinien weiter angewendet.