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Welche Grenzwerte gelten für elektrische und magnetische Wechselfelder in einem Büro im Rahmen der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder?
KomNet Dialog 42826
Stand: 22.09.2021
Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Nichtionisierende Strahlung > elektromagnetische Strahlung / Felder
Frage:
Welche Grenzwerte gelten für elektrische und magnetische Wechselfelder in einem Büro im Rahmen der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder? Das Büro befindet sich in der ersten Etage. Darunter ist ein Trafo mit 10 kV.
Antwort:
Die Einhaltung der Grenzwerte der Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu beurteilen und muss u.U. Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung zu gewährleisten. Hierbei sind in erster Linie die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel, von denen elektromagnetische Felder ausgehen können, zu berücksichtigen. An einem Büroarbeitsplatz sind hier beispielsweise Computer, Monitor oder Telefon zu nennen. Allerdings sind an Büroarbeitsplätzen in der Regel keine Quellen vorhanden, die eine Überschreitung der Grenzwerte der EMFV herbeiführen könnten. Weitere interessante und hilfreiche Informationen hierzu finden Sie in dem unverbindlichen Leitfaden zur europäischen Richtlinie 2013/35/EU zu elektromagnetischen Feldern; insbesondere Tabelle 3.2 zeigt auf, welche Arbeitsplätze bzw. Arbeitsmittel eine genauere Bewertung erfordern (https://publications.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/c6440d35-8775-11e5-b8b7-01aa75ed71a1/language-de/format-PDF).
In der Nähe eines Transformator-Raums oder -Station treten niederfrequente magnetische Felder auf. Wie hoch die dabei auftretenden Feldstärken sind, hängt neben der Bauform des Transformators auch vom Stromfluss ab, also wieviel Energie gerade verbraucht wird. Bei einem Transformator-Raum wirken die entstehenden Magnetfelder direkt auf die angrenzenden Räume, also auch auf die darüber liegenden Räume ein.
Der Betreiber eines entsprechenden Transformators hat sicherzustellen, dass die die Grenzwerte des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, genauer der 26. Verordnung dieses Gesetztes (26. BImSchV) eingehalten werden. Dort sind Grenzwerte für Räume, die nicht nur für den vorübergehenden Aufenthalt bestimmt sind, wie es auch bei einem Büroraum der Fall ist, vorgegeben. Entsprechende Informationen können Sie daher beim Betreiber des Trafo-Raums einholen.