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In einem unserer Büros ist in einem Netzwerkschrank die Telefonanlage unseres Unternehmens inkl. zweier Router untergebracht. Ist hier eine Gefährdung der im Büro anwesenden Personen zu unterstellen?
KomNet Dialog 42262
Stand: 29.03.2022
Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Nichtionisierende Strahlung > elektromagnetische Strahlung / Felder
Frage:
In einem unserer Büros ist in einem Netzwerkschrank die Telefonanlage unseres Unternehmens inkl. zweier Router untergebracht. Ist hier eine Gefährdung der im Büro anwesenden Personen zu unterstellen?
Antwort:
In Deutschland ist der Schutz vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (EMF) durch die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (EMFV) geregelt. Diese setzt die europäische Richtlinie 2013/35/EU zu elektromagnetischen Feldern in nationales Recht um.
Konkretisiert werden die Anforderungen der EMFV in den Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (TREMF).
Der Arbeitgeber hat die Pflicht Gefährdungen durch EMF zu beurteilen und er hat sicherzustellen, dass die Expositionsgrenzwerte eingehalten werden. An Büroarbeitsplätzen, auch solchen, die sich in der Nähe eines Servers oder von drahtlosen Kommunikationsgeräten befinden, werden diese Grenzwerte in der Regel eingehalten bzw. deutlich unterschritten.
Weiterführende Informationen zum Thema EMF am Arbeitsplatz bietet der unverbindliche Leitfaden zur oben genannten EU-Richtlinie, der auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) abrufbar ist.