Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Ist beim Einsatz eines Mehlstaubsaugers, der in einer Bäckerei eingesetzt werden soll, eine Ausführung in EX-Schutz erforderlich, auch wenn in der Backstube keine Zone 21 bzw. 22 vorliegt?

KomNet Dialog 42775

Stand: 07.08.2023

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Sicherheitstechnische Anforderungen, Sicherheitseinrichtungen

Favorit

Frage:

Ist beim Einsatz eines Mehlstaubsaugers, der in einer Bäckerei eingesetzt werden soll, eine Ausführung in EX-Schutz erforderlich, auch wenn in der Backstube keine Zone 21 bzw. 22 vorliegt?

Antwort:

In der Tabelle 3 Anforderungen an den Staubsauger oder Entstauber der DGUV Information 209-084 "Industriestaubsauger und Entstauber" ist u. a. nachzulesen, dass die Kriterien von 5.1.2 erfüllt sein müssen. Hier steht folgendes:


"5.1.2 Aufsaugen/Absaugen brennbarer Stäube außerhalb explosionsfähiger Atmosphäre

Wenn am Einsatzort und in der Einsatzzeit das Auftreten einer explosionsfähigen Atmosphäre ausgeschlossen werden kann, ist das Aufsaugen von brennbaren Stäuben auch mit Staubsaugern/Entstaubern zulässig, deren staubbeladener Bereich frei von inneren Zündquellen ist.


Hinweis

Bei der Beschaffung dieser Sauger muss Folgendes bei der Herstellfirma abgefragt werden:

•Entweder: Die Herstellfirma erklärt schriftlich (z. B. in der Betriebsanleitung), dass das Gerät zum Absaugen brennbarer Stäube geeignet ist (was den Idealfall darstellt).

•Oder: Der Staubsauger/Entstauber erfüllt folgende Anforderungen:

  • elektrostatisch ableitfähiges Saug-Set (< 106 Ω über gesamte Set-Länge)
  • geräteinterne Prallflächen aus nicht funkenreißendem Material
  • Geräte nach DIN EN 60335-2-9:2015-07, Anhang AA, Staubklasse M oder H
  • getrennte Kühl- und Prozessluftführung (Motorkühlung und Absaugluft)
  • Oberflächentemperaturen < 135 °C an Flächen im staubbeladenen Bereich (Dies ist bei Industriestaubsaugern in der Regel gegeben. Der staubbeladene Bereich ist hier der Bereich vor dem Hauptfilter, der betriebsmäßig mit Staub in Berührung kommt.)


Eine Hilfestellung hierzu bietet die Bekanntmachung 1113 zur BetrSichV „Beschaffung von Arbeitsmitteln."


Auf den Leitfaden "Explosionsschutzdokument für handwerkliche und kleine Backbetriebe" der BGN weisen wir hin.