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Warum darf ein Tritt oder eine Leiter nicht mit einem CE-Kennzeichen versehen werden?
KomNet Dialog 42692
Stand: 03.05.2019
Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Kennzeichnungen
Frage:
Warum darf ein Tritt oder eine Leiter nicht mit einem CE-Kennzeichen versehen werden?
Antwort:
Auf der Internetseite des Landesamtes für soziale Dienste von Schleswig-Holstein ist hierzu folgendes nachzulesen:
"Die CE-Kennzeichnung ist ausschließlich im harmonisierten Bereich anzuwenden und hier wiederum nur dann, wenn sie vorgeschrieben ist. Beispielsweise sind Lebensmittel, Gefahrstoffe sowie Fahrzeuge, soweit sie verkehrsrechtlichen Vorschriften unterliegen, nicht mit dieser Kennzeichnung zu versehen, obwohl auch hier EG-Richtlinien existieren. Verbraucherprodukte, für die es noch keine einheitlichen europäischen Sicherheitsanforderungen gibt (zum Beispiel Möbel, Leitern, Werkzeug), dürfen nicht mit dem CE-Kennzeichen gekennzeichnet werden. Dennoch müssen sie sicher gestaltet sein und die Anforderungen aus dem Abschnitt 2 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) erfüllen."
Hinweis: Das GPSG ist mittlerweile durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ersetzt worden.