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KomNet-Wissensdatenbank

Als Sänger am Theater sind wir regelmäßig grellen Scheinwerfern ausgesetzt und bekommen Augenschmerzen. Wir bitten um detailliierte Informationen hierzu einschließlich Schutzmaßnahmen.

KomNet Dialog 42260

Stand: 28.12.2021

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Nichtionisierende Strahlung > Optische Strahlung (UV-, IR- und sichtbare Strahlung)

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Frage:

Als Sänger an einem Theater sind wir bei so gut wie jeder Bühnenprobe und Vorstellung sehr grellen Seitenscheinwerfern ausgesetzt (links und rechts der Bühne ), so dass wir gezwungen sind, bei Auftritten gegen diese LED -Scheinwerfer zu schauen . Bei szenischen Proben sind das 6 Stunden am Tag ... natürlich vermeidet man, wo es geht, direkt da rein zu schauen aber die Zeit von 10 Sekunden täglich wird um ein Vielfaches überschritten... bereitet Unbehagen und schmerzende Augen . ... für detaillierte Infos betreffs des Arbeitsschutzes dazu und wie wir uns dagegen wehren könnten , wären wir sehr dankbar,

Antwort:

In Deutschland ist der Schutz von Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (UV-, IR- und sichtbare Strahlung sowie Laserstrahlung) durch eine entsprechende Arbeitsschutzverordnung geregelt (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV). Weitere Informationen und eine Hilfestellung bei der Umsetzung der Vorgaben der OStrV bieten die dazugehörigen Technischen Regeln (TROS).

 

Die OstrV fordert, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) ermittelt, ob und in welchem Ausmaß die Beschäftigten u.a. künstlicher optischer Strahlung ausgesetzt sind. Eine direkte Gefährdung der Haut oder Augen ergibt sich in jedem Falle, wenn die Expositionsgrenzwerte nach § 6 der OStrV überschritten werden.

 

Die hier zum Einsatz kommenden LED-Scheinwerfer emittieren in der Regel nur sehr wenig UV- oder IR-Strahlung, weisen aber u. U. einen hohen Blauchlichtanteil auf. Aufgrund der hohen Leuchtdichte von LEDs kann es im Nahbereich des Auges daher zu einer thermischen Schädigung der Netzhaut durch eine sog. Blauchlichtgefährdung kommen. Informationen zur Beurteilung der Gefährdung durch die eingesetzten Scheinwerfer sind vom Hersteller zu liefern. So können bspw. die Risikogruppen nach DIN EN 62471 zur Beurteilung der Blaulichtgefährdung herangezogen werden. Kann eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden, hat der Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die DGUV Information 215-314 „Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen – Scheinwerfer“ führt zum Beispiel folgende Maßnahmen auf (4.2 Abforderungen an die fotobiologische Sicherheit):

 

  • Generell ist der direkte Blick in die Lichtquelle zu vermeiden, zum Beispiel in dem Schauspielerinnen und Schauspieler oder andere Akteure das Publikum oder die Kamera fixieren.
  • Exponierte Personen sollten das Blickvorhaben trainieren.
  • Falls der direkte Blick in Scheinwerfer erforderlich ist, muss entsprechende Persönliche Schutzausrüstung benutzt werden (zum Beispiel Graugläser, spezielle Schutzbrillen mit orangenen Gläsern).
  • Die Scheinwerfer sollten über den Schatten und nicht über einen Blick in den Scheinwerfer fokussiert werden.
  • Bei Scheinwerfern der Risikogruppe 2 und 3 sind die Mindestabstände zu Personen einzuhalten. Die Expositionszeiten sollen minimiert werden. Maximale Expositionszeiten dürfen nicht überschritten werden.

 

Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen sind aber auch Gefährdungen durch indirekte Auswirkungen durch künstliche optische Strahlung, wie die hier beschriebene Blendung zu berücksichtigen. Hierzu gibt es keine Expositionsgrenzwerte. Dennoch muss gewährleistet werden, dass die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch blendende Strahlungsquellen gefährdet wird. Ein direkter Blick in die Strahlungsquelle sollte auch hier immer vermieden werden. Entsprechende technische oder organisatorische Maßnahmen sind zu ergreifen.

 

Weitere Informationen zum Thema Blendung und Verfahren zur Bewertung von Blendungen enthält der Bericht zum Forschungsprojekt F 2185 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin "Blendung durch optische Strahlungsquellen":

https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Berichte/F2185.pdf