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Welcher Augenschutz ist nötig, um "Blue Hazard" zu vermeiden (Schädigung der Netzhaut durch reines blaues Licht)?

KomNet Dialog 28730

Stand: 28.04.2017

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Anforderungen und Eigenschaften von PSA / Schutzkleidung

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Frage:

Bei uns sollen Versuche mit lichtschaltbaren Molekülen durchgeführt werden, die entsprechend bei 450 nm (reines blaues Licht) und 150 W angeregt werden sollen. Welcher Augenschutz ist nötig, um "Blue Hazard" zu vermeiden (Schädigung der Netzhaut durch reines blaues Licht)?

Antwort:

Licht ist elektromagnetische Strahlung mit einer Wellenlänge von 380 und 780nm, die für das menschliche Auge sichtbar ist. Davon entspricht der Bereich von 380 bis 500nm dem blau-violetten Spektralanteil, der als „High Energy Visible“ (HEV) light bezeichnet wird. Bei zu langer Exposition bzw. zu intensiver Strahlung kann die Netzhaut (Retina) photochemisch geschädigt werden. Wellenlängen im Bereich von 380 bis 440nm gelten als besonders risikoreich. Eine solche „Blaulichtgefährdung“ wird als "Blue Hazard" bezeichnet. Sie kann zu einer Entzündung der Netzhaut (Photoretinitis) führen und die Lichtrezeptoren im „Gelben Fleck“ und der „Sehgrube“ irreparabel schädigen (Makuladegeneration). „Blue Hazard“ kann also fatale Folgen für das Sehvermögen haben.

Zur Beurteilung der Sicherheit von LED-Lampen dient die internationale Lampennorm IEC 62471 bzw. die harmonisierte Norm DIN EN 62471 als maßgeblich; sie legt die „Photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen“ fest, wobei vier Risikogruppen definiert werden. Lampen, die der Gruppe 1 entsprechen, stellen für das Auge keine photobiologische Gefährdung dar. Lampen, der Risikogruppe 2 gelten als ungefährlich, wenn man den Blick nur wenige Sekunden auf die Leuchtquelle richtet. Die Risikogruppen 3 und 4 weisen ein deutlich höheres Gefährdungspotential auf.

In der von Ihnen grob umrissenen Arbeitsplatzsituation ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, in welche der vier Risikokategorien die Lichtquelle nach der Norm DIN EN 62471 einzuordnen ist. Im Hinblick auf den Arbeitsschutz bzw. den Schutz der Augen ist zu betonen, dass der direkte, ungeschützte Blick in die LED-Leuchtquelle bereits ab Risikokategorie 2 vermieden werden sollte.

Zunehmend werden Brillen bzw. Schutzbrillen mit integriertem Blaulichtfilter beworben. Sie sollen den HEV-Lichtanteil reduzieren und den Seheindruck durch schärfere Kontraste und weniger Blendung deutlich verbessern. Inwieweit hierdurch ein Schutz vor Photoretinitis und Makuladegeneration ermöglicht werden kann bleibt unbeantwortet, da hierzu Langzeitstudien zur Schutzwirkung fehlen.
Demgegenüber sind Schutzbrillen mit Blaulichtblocker geeignet Augenschäden durch HEV-Licht zu vermeiden; dieser Vorteil geht jedoch mit einer deutlichen Farbverschiebung einher, sodass solche Brillen nicht für jede Aufgabe geeignet sind.

Wie stark die Filterfunktion für HEV-Licht in der konkreten Anwendung gewählt werden sollte, wäre im Rahmen einer Fachberatung zu klären; vorrangig im Sinne des Arbeitsschutzes bleibt jedoch grundsätzlich die Vermeidung der Exposition z. B. durch völlige Abschirmung.

Hinweis:
Normen können kostenpflichtig über den BEUTH Verlag bezogen werden.