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Müssen die Benzin-/Diesel-Dämpfe beim Betanken abgesaugt werden, wenn Fahrzeuge von der Produktionshalle zu einem Transportfahrzeug verfahren werden?

KomNet Dialog 42494

Stand: 27.10.2018

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Explosionsschutzdokument

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Frage:

Fahrzeuge, die von der Produktionshalle zum Transportfahrzeug verfahren werden, werden mit 5 Liter Diesel oder Benzin betankt. Müssen die entstehenden Dämpfe beim Betanken abgesaugt werden? Es werden ca. 5 Fahrzeuge pro Tag betankt.

Antwort:

Die Frage kann nicht konkret mit „JA“ oder „NEIN“ beantwortet werden, da hier keinerlei mögliche Einflussfaktoren wie z. B. Raumgröße, Lüftungsart und Luftdurchsatz, Belastung durch andere Stoffe usw. bekannt sind.

Vielmehr muss der Unternehmer im Rahmen der von ihm durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung die Exposition der Beschäftigten gegenüber ausgasenden Kraftstoffen beim Betanken und von Motorabgasen beim Herausfahren der Fahrzeuge aus der Produktionshalle ermitteln. Hierbei hat er das Minimierungsgebot nach § 7 (4) der Gefahrstoffverordnung – GefStoffV zu beachten.

 

Ermitteln bedeutet nicht, dass zwangsläufig gemessen werden muss. Expositionen können auch berechnet oder es können vorhandene Messdaten zum Vergleich herangezogen werden, die an ähnlichen Arbeitsplätzen bestimmt wurden.