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KomNet-Wissensdatenbank

Muss die Lagerklasse eines (Gefahr-)Stoffes im Sicherheitsdatenblatt angegeben sein?

KomNet Dialog 42255

Stand: 16.04.2018

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Einstufung, Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt > Sicherheitsdatenblatt

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Frage:

Muss die Lagerklasse eines (Gefahr-)Stoffes im Sicherheitsdatenblatt angegeben sein? Wer ist für die Einordnung in Lagerklassen zuständig?

Antwort:

Laut "Leitlinie zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern" der ECHA können Lieferanten in Abschnitt 7.2 des Sicherheitsdatenblattes Angaben über nationale Systeme von Lagerungsklassen machen. Diese Lagerungsklassen werden aus der Einstufung des reinen Stoffs oder Gemischs abgeleitet.


Die Lagerungsklassen sind also im Sicherheitsdatenblatt nicht zwingend anzugeben. Im Sicherheitsdatenblatt ist aber in Abschnitt 1 eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse des Herstellers und der für die Erstellung des Sicherheitsdatenblattes verantwortlichen Person angegeben. Informationen zur Lagerungsklasse können eventuell dort erfragt werden.


Nähere Informationen, wie der Arbeitgeber die Lagerungsklasse bestimmt, sind in Anlage 4 der TRGS 510 beschrieben.