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Bin ich verpflichtet, die Radonkonzentration in meinem Haus zu messen?

KomNet Dialog 43397

Stand: 21.12.2020

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Radon

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Frage:

Bin ich verpflichtet, die Radonkonzentration in meinem Haus zu messen?

Antwort:

Bei der Frage nach einer Messpflicht von Radon in einem Haus muss man zunächst unterscheiden, ob das Gebäude ein reines Wohnhaus ist, oder ob es sich um eine Arbeitsstätte handelt. In Wohnhäusern besteht keine Pflicht, die Radonkonzentration zu messen. Trotzdem kann es sinnvoll sein, die Radonkonzentration zu Hause zu messen, z. B. in Radonvorsorgegebieten.


Anders sieht es an Arbeitsstätten in untertägigen Bergwerken, in Schächten und Höhlen, in Besucherbergwerken, in Radonheilbädern und Radonheilstollen, in Anlagen zu Wassergewinnung, Wasseraufbereitung und Wasserverteilung, sowie bei Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss innerhalb von Radonvorsorgegebieten aus. Hier sind die Arbeitgeber gemäß Strahlenschutzgesetz verpflichtet, Messungen der Radonkonzentration an allen Arbeitsplätzen durchzuführen. Die Messungen sollen zwölf Monate dauern und müssen innerhalb von 18 Monaten nach Ausweisung der Radonvorsorgegebiete bzw. Einrichtung des Arbeitsplatzes abgeschlossen und ausgewertet sein. Sollten Messergebnisse an Arbeitsplätzen den Referenzwert überschreiten, sind Radonschutzmaßnahmen verpflichtend.


An allen anderen Arbeitsplätzen sind Messungen der Radonkonzentration freiwillig, aus Sicht des Arbeitsschutzes der Beschäftigten jedoch sinnvoll.