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In welcher Vorschrift finde ich den Hinweis, dass gasbetriebene Gabelstapler alle 6 Monate einer Abgassonderuntersuchung unterzogen werden müssen?

KomNet Dialog 42232

Stand: 21.03.2018

Kategorie: Sicherer Transport > Innerbetrieblicher Transport > Flurförderzeuge, Gabelstapler

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Frage:

In welcher Vorschrift finde ich den Hinweis, dass gasbetriebene Gabelstapler alle 6 Monate einer Abgassonderuntersuchung unterzogen werden müssen?

Antwort:

Diese Forderung finden Sie in der DGUV Vorschrift 79 (bisher: BGV D 34) "Verwendung von Flüssiggas" in § 37 Fahrzeuge mit Flüssiggas-Verbrennungsmotor Absatz 2. Dort heißt es:


"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass der Schadstoff-Gehalt im Abgas wiederkehrend, mindestens jedoch halbjährlich, durch einen Sachkundigen geprüft und auf den erreichbaren niedrigsten Wert gebracht wird."


Auf die ergänzenden Informationen des DGUV Grundsatz 310-004 (bisher: BGG 936) "Prüfbescheinigung über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas-Verbrennungsmotor durch den Sachkundigen nach § 33 und 37 UVV „Verwendung von Flüssiggas“ (BGV D34)" möchten wir hinweisen.


Hinweis:

Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.