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Gibt es eine zeitliche Begrenzung für ein Beschäftigungsverbot während der Stillzeit?

KomNet Dialog 3549

Stand: 28.02.2019

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Beschäftigungsverbote und -beschränkungen

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Frage:

Gibt es eine zeitliche Begrenzung für ein Beschäftigungsverbot während der Stillzeit (z.B. max. 6 Monate)?

Antwort:

Die Beschäftigungsverbote während der Stillzeit sind nur auf die Dauer der Stillzeit begrenzt. Nach dem Abstillen verlieren sie automatisch ihre Gültigkeit. Es ist zu betonen, dass die Arbeitnehmerin verpflichtet ist, den Arbeitgeber über das Abstillen zu benachrichtigen.


Eine zeitliche Begrenzung der Stillzeit ist im Gesetz nicht vorgegeben. Dennoch geht die Rechtsprechung davon aus, dass der Gesetzgeber einen bezahlten Freistellungsanspruch ganz ohne zeitlich Begrenzung nicht gewollt habe. Zu dieser Thematik hat es in der Vergangenheit diverse arbeitsgerichtliche Urteile gegeben. Die Rechtsprechung vertritt die Auffassung, dass der Anspruch auf Stillzeit im Allgemeinen nur für das 1. Lebensjahr des Kindes in Betracht kommen könne, soweit nicht besondere medizinische Gründe vorliegen, die eine natürliche Ernährung des Kindes auch darüber hinaus als notwendig oder zumindest als zweckmäßig erscheinen lassen. So hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in einem Urteil vom 29.10.1987 (10 Sa 379/ 87 –, NZA 1988, 312) entschieden, dass sich der Anspruch auf Stillzeit auf das erste Lebensjahr des Kindes beschränkt, da keine mutterschutzgesetzliche Norm eine arbeitsrechtliche Vergünstigung für einen längeren Zeitraum gewährt.