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Muss ein Geschäftsführer seine Abteilungsleiter und den stellvertretenden Geschäftsführer jährlich unterweisen?

KomNet Dialog 3452

Stand: 21.01.2019

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Einweisung, Unterweisung

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Frage:

Muss ein Geschäftsführer seine Abteilungsleiter und den stellvertretenden Geschäftsführer jährlich unterweisen?

Antwort:

Berücksichtigt man die Unterweisungen, die sich aus dem Arbeitsschutzrecht ergeben, z. B. § 12 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG-, § 12 Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- , § 14 Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- usw., wird immer der Arbeitgeber als Adressat für die Pflicht zur Unterweisung genannt. Der Beschäftigte erhält die Unterweisung, d. h. es muss ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegen.


Aus der Kommentierung zum Arbeitsschutzgesetz (Koll, Janning, Pinter - Kommentar für die betriebliche und behördliche Praxis) wird deutlich, dass ein Beschäftigungsverhältnis immer nur dann vorliegt, wenn die Person für einen anderen haupt- oder nebenberuflich aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages für eine gewisse Dauer abhängige Arbeit leistet. Gekennzeichnet ist dies durch:

  • eine persönliche und fachliche Weisungsgebundenheit,
  • eine zeitliche und örtliche Bindung der zu erbringenden Arbeitsleistung
  • die unverzichtbare eingeplante Arbeitsbereitschaft
  • die Eingliederung in den Betrieb
  • ständige enge Zusammenarbeit mit anderen im Dienst stehenden Personen
  • die Verfügbarkeit des Arbeitgebers über die Arbeitszeit.


Treffen die Kriterien nicht zu, z. B. bei der stellv. Geschäftsleitung, ist keine abhängige Beschäftigung gegeben; Insofern würde die Pflicht zur Unterweisung nach dem Arbeitsschutzrecht nicht zutreffen.


Trotzdem sollten Führungskräfte informiert und geschult sein, um ihrerseits die Beschäftigten ausreichend und umfassend unterweisen zu können. Dabei ist es unerheblich, wer die Schulung und Information durchführt.


Darüber hinaus sind übergeordnete Themen wie Brandschutzunterweisungen (Richtiges Verhalten im Brandfall) auch für Führungskräfte wichtige Themen, die diese in Form von Unterweisungen (durch Interne oder Externe) erhalten müssen.