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Ist es zulässig, getönte Schutzbrillen im Innenbereich einzusetzen?

KomNet Dialog 317

Stand: 16.07.2019

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Auswahl von PSA / Schutzkleidung

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Frage:

Von einem Vertreter wurden den Sicherheitsbeauftragten für den Innenbereich getönte Schutzbrillen mit der Kennzeichnung 5-3.1 D 1FK empfohlen, da die Tragebereitschaft höher sei als bei ungetönten Sichtscheiben (sehen schicker aus). Ist die Verwendung der Brillen in Industriehallen zulässig bzw. falls ja, zu empfehlen?

Antwort:

Sollen die Augen gegen mechanische oder chemische Gefahren geschützt werden, muss ihr Lichttransmissionsgrad größer als 74,4 % sein ( siehe hierzu DIN EN 166). Das gilt für Sichtscheiben ohne Filterwirkung. Für Sichtscheiben, z.B. bei Schweißerschutzbrillen etc., gelten besondere Bestimmungen. Für den Fall, dass eine Schutzbrille getönt werden soll, muss sichergestellt sein, dass aufgrund einer Prüfung durch eine anerkannte Prüfstelle der vorgenannte Transmissionsgrad nicht unterschritten wird. Aus Sicht des Arbeitsschutzes ist die Einbindung Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit zu empfehlen, zumal allgemeine Schutzbrillen aus o.a. Grund normalerweise nicht getönt sind.