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Kann ich aus meinem ärztlichem Ermessen einem Mitarbeiter unter antikoagulatorischer Therapie die G25 Eignung verweigern?

KomNet Dialog 30443

Stand: 06.10.2017

Kategorie: Gesundheitsschutz > Arbeitsmedizinische Vorsorge > Sonstige Fragen (13.1.5)

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Frage:

Antikoagulanzien und G25: Kann ich aus meinem ärztlichem Ermessen einem Mitarbeiter unter antikoagulatorischer Therapie die G25 Eignung verweigern? Gemäß DGUV kann die Einnahme spezieller Medikamente dazu führen, dass eine Eignung nicht erteilt wird, jedoch wird hier nicht spezifiziert, um welche Medikamente es sich dabei handeln kann.

Antwort:

Eignungsuntersuchungen sind gutachterliche Stellungnahmen.

Nach (Muster-)Berufsordnung haben Ärzte bei Ausstellung ärztlicher Zeugnisse und Gutachten mit der notwendigen Sorgfalt zu verfahren und nach bestem Wissen ihre ärztliche Überzeugung auszusprechen.

In den anderen Paragraphen wird auch klargestellt, dass der Arzt in seiner ärztlichen Entscheidung (insbesondere durch Nicht-Ärzte) weisungsfrei ist.


Die G- Grundsätze sind Empfehlungen der DGUV. Für die G-Grundsätze hat der Gesetzgeber bei den Vorsorgen durch die ArbMedVV klargestellt, dass diese eben nur empfehlenden Charakter haben und keine verbindliche Rechtsgrundlage darstellen. Wir verweisen auf entsprechende Fragensammlung zur ArbMedVV und DGUV Information 250-010.


Bei der Beurteilung der Fahreignung sind sachliche Überschneidungen zur Fahreignung nach FeV vorstellbar. Wie weit das in Ihrem konkreten Fall der Fall ist, können wir aus den gemachten Angaben nicht entnehmen. Wir empfehlen aber, sich auf jeden Fall mit der Begutachtungsleitlinie zur Kraftfahreignung auseinanderzusetzen, die sich inhaltlich mit diversen Erkrankungen und auch Therapien auseinandersetzen.