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Ab welcher Höhe wird eine Stolperstelle auf einer Baustelle im öffentlichen Bereich als Stolperstelle definiert?

KomNet Dialog 29900

Stand: 15.11.2018

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Baustellen > Sonstige Fragen zu Baustellen

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Frage:

Ab welcher Höhe wird eine Stolperstelle auf einer Baustelle im öffentlichen Bereich als Stolperstelle definiert, und muß diese abgesichert werden?

Antwort:

Nach § 3 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit der ASR A 1.5/1,2 spricht man bei einem Höhenunterschied von 4 mm (bei Bodenbelägen) von einer Stolperstelle. Diese Höhe gilt für Beschäftigte in Arbeitsstätten oder auf Baustellen.


Bestimmung (ASR A 1.5/ 1,2 Punkt 3.4):


"Stolperstellen sind Änderungen der Oberfläche in begehbaren Bereichen des Fußbodens, durch die erhöhte Sturzgefährdungen hervorgerufen werden. Stolperstellen entstehen z. B. durch Höhenunterschiede, die an Absätzen oder durch Unebenheiten oder an Übergängen von der Waagerechten in ein Gefälle oder eine Steigung oder durch unmittelbar auftretende Änderungen der Rutschhemmung der Fußbodenoberfläche auftreten. Unter ebenen Bedingungen in Räumen gelten bereits Höhenunterschiede von mehr als 4 mm als Stolperstelle. Auch bei Spaltenbreiten von mehr als 20 mm im Fußboden sowie bei der Verwendung von Rosten mit einer Maschenteilung von mehr als 35 x 51 mm liegen Stolperstellen vor. Eine Stolperstelle kann auch temporär auftreten, z. B. aufgrund einer Durchbiegung an der Verbindungsstelle verschiedener Fußböden."