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Wie ist der Begriff "Offenes Licht" definiert?

KomNet Dialog 29388

Stand: 29.05.2017

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Rechts- und Auslegungsfragen (1.11) > Sonstige Rechts- und Auslegungsfragen zu Betriebsvorschriften

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Frage:

Zur Zeit überarbeiten wir Mitarbeiterinformation. Dabei die folgende Verbots-Phrase zur zu Diskussionen geführt: "Feuer und offenes Licht verboten!" Die Definition für Feuer waren allen klar. Aber wie und wo wird (offiziell) "offenes Licht" definiert?

Antwort:

Der Begriff "offenes Licht" leitet sich aus der Historie her, als Licht noch mittels einer Flamme erzeugt wurde. Beispiele für "offenes Licht" sind Gaslampen (Karbidlampen) oder Petroleumlampen. Die heute gebräuchlichen elektrischen Leuchtmittel (LED-Lampen, Glühbirnen etc.) gehören nicht in diese Kategorie.