Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Wem muss bzw. kann der Strahlenschutzbeauftragte unterstellt sein, wer hat die fachliche und disziplinarische Aufsicht?

KomNet Dialog 2741

Stand: 26.09.2019

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Strahlenschutzorganisation

Favorit

Frage:

Gibt es eine Vorschrift entsprechend § 8 Abs. 2 ASiG, die besagt, wem der Strahlenschutzbeauftragte unterstellt ist? Muss bzw. kann hier zwischen einer fachlichen und personellen/disziplinarischen Unterstellung unterschieden werden? Wer hat die fachliche und wer die disziplinarische Verantowrtung (Urlaub, Krankheit ...)? Wie bestimmt sich die erforderliche Zahl an Strahlenschutzbeauftragten?

Antwort:

Ein Strahlenschutzverantwortlicher (SSV) hat entsprechend der Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes sowie der Strahlenschutzverordnung den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung bzw. Röntgeneinrichtungen oder den Umgang mit radioaktiven Stoffen zu organisieren.

Wenn er selbst nicht über die erforderliche Fachkunde verfügt oder es für Gewährleistung des Strahlenschutzes erforderlich ist, hat er entsprechend § 70 StrlSchG für die Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes die erforderliche Anzahl von Strahlenschutzbeauftragten (SSB) zu bestellen. Die erforderliche Anzahl ist z. B. abhängig von den erforderlichen Fachkunden, Anzahl der Anlagen, Schichten, Entscheidungsbereiche etc..

Bei der schriftlichen Bestellung eines SSB sind dessen Aufgaben, innerbetrieblicher Entscheidungsbereich und die zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Befugnisse festzulegen. Dadurch ist der SSB dem SSV unterstellt.

Dem SSB obliegen die ihm durch das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung auferlegten Pflichten nur im Rahmen seiner Befugnisse (§ 70 Abs. 2 Satz 2 StrlSchG). Der SSB hat unverzüglich alle Mängel dem SSV mitzuteilen.

Der SSV bleibt auch dann für die Einhaltung der Anforderungen der Verordnungen verantwortlich, wenn er SSB bestellt hat.

Der SSV hat zu prüfen, ob die Aufgaben wahrgenommen werden und die Organisation funktioniert.