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Benötigen wir einen Strahlenschutzbeauftragten, wenn eine externe Firma bei uns die Schweißnähte röntgt?
KomNet Dialog 27248
Stand: 12.08.2019
Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Strahlenschutzorganisation
Frage:
In unseren Unternehmen werden die Schweißnähte durch eine externe Firma geröntgt (Durchstrahlungsprüfungen im Rahmen der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung /Gammaradiografie). Die externe Firma hat eine Strahlenschutzverantwortliche und mehrere Strahlenschutzbeauftragte. Frage: brauchen wir hier einen eigenen Strahlenschutzbeauftragten?
Antwort:
Die Firma, bei der externe Firmen Schweißnähte im Rahmen der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung durchstrahlen, brauchen keine eigenen Strahlenschutzbeauftragten, da diese durch die externe Firma für die Durchführung dieser Prüfungen gestellt werden müssen.
Schweißnähte können mit radioaktiver Strahlung von sonstigen radioaktiven Stoffen oder mit Röntgenstrahlen im Rahmen der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung durchstrahlt werden.
Wenn diese zerstörungsfreie Werkstoffprüfung durch externe Servicefirmen bei Kunden durchgeführt werden, benötigen sie hierfür eine Genehmigung nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).
Eine Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung ist, dass für den Umgang mit radioaktiven Stoffen oder mit der Röntgeneinrichtung genügend Strahlenschutzbeauftragte vorhanden sind.
Die zerstörungsfreien Werkstoffprüfungen dürfen nur unter ständiger Aufsicht eines Strahlenschutzbeauftragten der externen Servicefirma durchgeführt werden, somit muss immer ein Strahlenschutzbeauftragter der externen Servicefirma während der Werkstoffprüfungen vor Ort anwesend sein.