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Müssen bei einem Vorgesetztenwechsel alle aushängenden Betriebsanweisungen neu erstellt und vom neuen Vorgesetzten unterschrieben werden?
KomNet Dialog 25952
Stand: 18.02.2016
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Sonstige Fragen betriebliches Arbeitsschutzsystem
Frage:
Müssen bei einem Vorgesetztenwechsel alle aushängenden Betriebsanweisungen neu erstellt und vom neuen Vorgesetzten unterschrieben werden, oder behalten diese ihre Gültigkeit?
Antwort:
Betriebsanweisungen werden vom Arbeitgeber bzw. verantwortlichen Führungskräften bereitgestellt. Die Betriebsanweisung ist eine Anweisung an die Beschäftigten. Grundlage dazu ist u.a. § 12 Abs.2 Betriebssicherheitsverordnung und § 14 Gefahrstoffverordnung.
Sofern Betriebsanweisungen von der verantwortlichen Person eingeführt und für die Unterweisung/den Aushang verwendet werden, ist es unerheblich, ob die Personen wechseln, die die Betriebsanweisung ursprünglich unterschrieben bzw. bekannt gemacht haben. Verantwortlich für die Bereitstellung und Verwendung von Betriebsanweisungen bleibt der Arbeitgeber und die nach § 13 Arbeitsschutzgesetz genannten Personen.
Auf die DGUV Information 211-010 "Sicherheit durch Betriebsanweisungen" (www.dguv.de/publikationen) weisen wir hin.