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Dürfen Festmacher im Hafen anstelle eines Schutzhelms auch eine Anstoßkappe tragen?
KomNet Dialog 2371
Stand: 03.03.2016
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Anforderungen und Eigenschaften von PSA / Schutzkleidung
Frage:
Dürfen Festmacher im Hafen anstelle eines Schutzhelms auch eine Anstoßkappe tragen?
Antwort:
Nein, Festmacher von Schiffen bewegen sich typischerweise in Arbeitsbereichen von Häfen, in denen Schutzhelme vorgeschrieben sind. Anstoßkappen bestehen im allgemeinen aus sehr leichten Thermoplastschalen und sollen Verletzungen durch Anstoßen mit dem Kopf vermeiden bzw. mildern. Sie schützen nicht vor fallenden Gegenständen, geworfenen Seilen oder sich bewegenden, hängenden Lasten. Anstoßkappen ersetzen daher unter keinen Umständen Schutzhelme nach DIN EN 397.
Schutzkappen werden von der DIN EN 812:2012-04 erfasst.