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Ab wann ist ein Gerät für die DFP-Messung bei C-Bögen für die intraoperativen Röntgenuntersuchungen erforderlich?
KomNet Dialog 2358
Stand: 16.08.2019
Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Röntgeneinrichtungen, Störstrahler
Frage:
Betr.: Dosisflächenproduktmessung Röntgendiagnostik Ab wann ist ein Gerät für die DFP-Messung bei C-Bögen für die intraoperativen Röntgenuntersuchungen erforderlich? Ist es überhaupt vorgeschrieben (da keine diagnostischen Referenzwerte festgelegt wurden) ?
Antwort:
Eine Dosisflächenproduktmesseinrichtung ist seit dem 01.10.2003 erforderlich, wenn folgende Untersuchungen durchgeführt werden (Auszug aus der Sachverständigenprüfrichtlinie Röntgen, Anhang E 12):
- Röntgenaufnahmen mit fehlender Nachanzeige des mAs-Produktes
- Durchleuchtungsuntersuchungen des Gastrointestinal- und Urogenitaltraktes
- Angiographien einschließlich Phlebographien, DSA und kardiologische Serien
- radiologische Untersuchungen von Kindern am Körperstamm in der Humanmedizin
- interventionelle radiologische Eingriffe (siehe Tabelle E 12 der Sachverständigenprüfrichtlinie):
- Wiedereröffnung von Koronararterien (PTCA)
- Wiedereröffnung von zentralen und peripheren Gefäßen (z.B. PTA)
- Implantation von Gefäßprothesen (verschiedene Formen von Stents)
- Implantation von Katheter- oder Port-Systemen
- Verschluss von Gefäßen mit verschiedenen Verfahren (z.B. Embolisation)
- Erzeugung und Behandlung neuer künstlicher Gefäßverbindungen („Shunts“)
- Perkutane Ableitung von Flüssigkeiten
- Behandlung von Gangsystemen des Gastrointestinaltraktes, der Gallenwege und des Urogenitalsystems
- Sprengung von Herzklappen
- Hochfrequenzablation rhythmogener Foci oder Reizleitungsstrukturen,
- Heranführung therapeutischer Substanzen mit Kathetern unmittelbar an einen Krank-heitsherd (z.B. Chemoembolisation)
Diagnostische Referenzwerte für diagnostische sowie für interventionell-radiologische Eingriffe sind auf den Seiten des Bundesamtes für Strahlenschutz einsehbar.