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Gibt es eine genaue Aufstellung von Tätigkeiten bzw. Einsatzorten im Pflegedienst, wo Pratikanten unter 18 Jahren in einem Krankenhaus eingesetzt werden dürfen?

KomNet Dialog 22525

Stand: 10.07.2019

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Kinder, Jugendliche, Auszubildende > Arbeiten im Rahmen der Ausbildung

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Frage:

Gibt es eine genaue Aufstellung von Tätigkeiten bzw. Einsatzorten im Pflegedienst, wo Pratikanten unter 18 Jahren in einem Krankenhaus eingesetzt werden dürfen?

Antwort:

Eine Aufstellung darüber, wo Praktikanten speziell bei Tätigkeiten im Krankenhauspflegedienst eingesetzt werden dürfen, ist uns nicht bekannt.


Bei Personen unter 18 Jahren ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zu beachten. Nach § 28a JArbSchG hat der Arbeitgeber (der Krankenhausbetreiber) vor dem Beginn des Praktikums eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, aus der hervorgeht, welchen Gefahren die Praktikanten ausgesetzt sein können und welche Arbeitsschutzmaßnahmen diesbzgl. erforderlich sind. Hierbei ist der Betriebsarzt und die Sicherheitsfachkraft zu beteiligen. 


Im Rahmen dieser Gefährdungsbeurteilung ist auch Ihre Frage zu beantworten. Hilfestellung gibt Ihnen dabei ein Leitfaden zum Schülerbetriebspraktikum.


Weitere Informationen zum Jugendarbeitsschutz finden Sie unter https://www.mags.nrw/jugendarbeitsschutz