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KomNet-Wissensdatenbank

Überwiegen beim Rindenmulch als Bodenbelag für Spielplätze die Vorteile oder die Nachteile?

KomNet Dialog 2191

Stand: 25.09.2015

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gestaltung von Arbeitsplätzen > Schulen, Kindergärten

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Frage:

Bodenbelag von Spielplätzen. Ich habe gelesen, dass Rindenmulch ein geeigneter Fallschutz auf Spielplätzen sein soll. Konkret wurden mir jedoch nach Aufbringung von Beschwerden wie Juckreitz u. ä. berichtet. Desweiteren ist Rindenmulch scharfkantig und kratzig. Daher die Frage: sind die Vorteile besser als die o. a. Nachteile?

Antwort:

Rindenmulch ist als Bodenbelag für Spielplätze zulässig. Wegen der in der Frage angeführten Beschwerden kann natürlich auch ein anderer Bodenbelag verwendet werden. Die für Spielplätze zulässigen Bodenbeläge werden in der DGUV Information 202-022 (bisher: GUV-SI 8017) "Außenspielplätze und Spielplatzgeräte", Ziffer 4.2, genannt. Hier wird u.a. Rindenmulch (Korngröße 20 mm bis 80 mm) als geeigneter Bodenbelag mit falldämpfenden Eigenschaften aufgeführt. Welche Vor- oder Nachteile eines jeweiligen Bodenbelages überwiegen, muss im Einzelfall abgewogen werden. Die DGUV Information 202-022 findet man im Internet unter: http://publikationen.dguv.de .